Gestern habe ich an einer kleinen Experten-Runde bei den Grünen im Landtag NRW zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV teilgenommen. Nach einer vergleichbaren Veranstaltung in Köln mit Marc Jan Eumann vor einigen Wochen (Bericht hier) haben wir uns um einen Termin bei den Grünen bemüht.
Gesprochen haben wir dort mit Matthi Bolte (@matthi_bolte), innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, da auch für Netzpolitik zuständig, sowie Eva Brockelmann. Weiter anwesend waren wieder Jürgen Ertelt (@ertelt), Medienpädagoge von Jugend-Online (IJAB), Kai Schmalenbach (@dave_kay), Sysadmin und mit dem JMStV befasster Pirat aus Düsseldorf, der Juso und Blogger Jens Matheuszik vom Pottblog (@pottblog) und meine Wenigkeit als Vorstandsvorsitzender des KV Köln der Piraten und Internetunternehmer (@netnrd). Ausserdem hatten wir diesesmal Alvar Freude (@alvar_f) vom AK-Zensur dabei, sowie den Blogger Peter Piksa (@karpfenpeter), der ebenfalls im AK-Zensur ist.
Entgegen meiner ursprünglichen Vermutung hat Matthi Bolte gar nicht versucht, den Entwurf des Staatsvertrages zu verteidigen. Auch das Kontinuitätsgebot hat er nicht wieder erwähnt. Er sprach zunächst von dem Konstrukt “Staatsvertrag”, welches eben leider nicht parlamentarisch entsteht, sondern als vorbereiteter Vertrag in die Parlamente zur Ratifizierung durchgereicht wird. Jürgen Ertelt wies darauf hin, dass Gesetze nicht intransparent in Hinterzimmern unter Umgehung der Parlamente entstehen sollten, sondern dass sie einen parlamentarischen Prozess durchlaufen sollten mit Einbeziehung der gewählten Volksvertreter, und dass es dort die Möglichkeit geben muss, Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesetzes zu nehmen. Der JMStV steht in seinen Auswirkungen einem Gesetz nicht nach, auch wenn er anders heißt.
Alvar Freude beschrieb dann die Auswirkungen des JMStV auf das Internet, insbesondere auf Webseiten-Betreiber und Anbieter, wobei er auch auf die Probleme des Anbieterbegriffs einging. Besonders ausführlich ging er auf den Umstand ein, dass mit dem JMStV eine Pflicht auf alle Webseitenbetreiber zukommt. So ist die Labelung des Angebotes zwar freiwillig – geschieht sie jedoch nicht, muss ein Angebot entweder Sendezeiten oder Zugangskontrolle einführen, wenn es “jugendbeeinträchtigende Inhalte” enthält.
Dies ist vielen – selbst vielen Piraten – so gar nicht klar. Wer nicht labelt, ist nicht automatisch “Ü18″. Wenn er keine der anderen beiden Lösungen anwendet, drohen erhebliche Schwierigkeiten.
Da mit Beginn der Gültigkeit des JMStV womöglich keine Filtersoftware zur Verfügung steht – immerhin soll er ja bereits am 1. Januar in Kraft sein – entfällt die Labelungs-Möglichkeit de facto. Es bliebe dann nur der Weg zu Sendezeiten, da eine Zugangskontrolle in der Regel mit hohen Kosten für Webseitenbetreiber verbunden sein dürfte (etwa bei PostIdent-Verfahren).
Die Freiwilligkeit der Labelung steht nur auf dem Papier – der Betreiber hat keine Möglichkeit, “nichts” zu tun, er kann sich nur zwischen mehreren bedenklichen Alternativen entscheiden.
Wir gingen auch auf die Haftungsfragen ein, etwa dass wettbewerbsrechtliche Probleme bei Falscheinstufungen drohen, und damit ein großes Feld für Abmahnungen und hoher Aufwand für die Justiz.
Generell ist davon auszugehen, dass viele Betreiber aus Sicherheitsgründen eher schärfer einstufen, oder direkt erst ab 18 Jahren freigeben. Ausländische Angebote sind in der Regel gar nicht gelabelt – es könnte sich aber sogar etablieren, die Angebote ab 0 Jahren zu labeln, um möglichst viele deutsche Besucher zu erhalten – Sanktionsmöglichkeiten für rein ausländische Anbieter gibt es nicht, zudem wird im jeweiligen Land darin nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit bestehen.
Wir sprachen über die Probleme, die Portalseiten mit user-generated Content haben werden, wie Foren oder Social Media. Was passiert, wenn zwei vierzehnjährige Kinder sich in einem Forum über Sex austauschen? Streng genommen müsste man sie jeweils vor den Äußerungen des anderen schützen, sowie die gesamte Kommunikation allen anderen Gleichaltrigen vorenthalten. Wie soll man beispielsweise Wikipedia einstufen?
Wir erwähnten, dass es für Normalsterbliche kaum möglich sein wird, einen bestimmten Inhalt in seiner Altersbeschränkung einzustufen.
Anschließend gingen wir auf die Effekte der Filterung beim Nutzer ein. Es steht außer Frage, dass Kinder ab einem gewissen Alter den technischen Sachverstand haben dürften, Filter zu umgehen, wir vermuten, dass 13jährige Kinder im Computerwissen ihren Eltern voraus sein dürften.
Durch den Overblocking-Effekt werden viele auch sinnvolle Inhalte Jugendlichen vorenthalten. So wird beispielsweise eine französische Schulseite gesperrt sein, die sich ein Schüler über seine Austauschschule ansehen will, weil sie nicht gelabelt ist, oder die Wikipedia, Seiten politischer Parteien u.ä. Viele Eltern werden den Filter nach kurzer Zeit genervt abschalten. Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit verwehrt, Medienkompetenz auch im Umgang mit kritischen Inhalten zu erlernen.
Die stets betonte Freiwilligkeit der Filterung besteht ja nur bei den Eltern darin, die Filtersoftware einzusetzen oder nicht – für Kinder und Jugendliche gibt es sie nicht.
Oder es besteht die Gefahr, dass Eltern sich blind auf die Sicherungsfunktion verlassen, während die Heranwachsenden die Sperren umgehen, oder ohnehin auf Spielkonsolen oder Mobiltelefone ausgewichen sind, die davon nicht erfasst sind, und so völlig unbegleitet und unvorbereitet mit den bedenklichen Inhalten konfrontiert sind.
Für Matthi Bolte war noch das Zensurargument wichtig, der vermeintliche Widerspruch, dass man einerseits sagt, dass Sperren unwirksam sind, andererseits aber vom Einstieg in die Zensur spricht.
Dem entgegnete ich, dass man zwischen den Maßnahmen, die auf den Computer des Nutzers gerichtet sind, und denen, die auf das Internet gerichtet sind, unterscheiden muss. Die Filtersoftware, die rein lokal installiert ist, ist niemals vollständig sicher. Etwas, was lokal auf dem Computer eingerichtet ist, ist daher auch keine effektive Zensur, da es aushebelbar ist.
Auch bei der Websperren-Diskussion setzte dies auf DNS-Sperren an, die durch eine veränderte Einstellung im Computer des Nutzers zu umgehen ist.
Dennoch stellen sowohl die JMStV-Maßnahmen als auch das “Zensursula”-Stoppschild den Einstieg in die Zensur dar. Zensiert wird nämlich die Kommunikation des “normalen” Nutzers, der mit seinem unveränderten Computer unterwegs ist.
Gleichzeitig schweben aber weitergehende Eingriffe als Damoklesschwert über dem Internet. Es steht zu befürchten, dass wenn die Schwäche der Filtersoftware offenbar ist, dann doch nach einer Verpflichtung der Zugangsprovider gerufen wird, den Datenverkehr ihrer Nutzer zu überwachen.
Nicht zu verachten ist die “innere Zensur”, die durch den JMStV auf Publisherseite entsteht. Und im Web2.0 ist quasi jeder Publisher. Jeder Blogger, jeder Forenbenutzer könnte sich anhand des technischen Aufwandes und unbestimmter Haftungsrisiken in Zukunft zurückhalten. Ein durchschnittlicher kleiner Webseitenbetreiber wird bei der ersten anwaltlichen Abmahnung sein Angebot vollständig schließen.
Dies bedeutet in Summe einen erheblichen Eingriff in das heutige Web2.0 – absurderweise genau jetzt, wo so sehr nach fachlichem Nachwuchs gesucht wird.
Wir wiesen darauf hin, dass bei der Ablehnung des Entwurfs keine Regelungslücke entsteht – der jetzige JMStV würde dann weiterhin gelten. Es besteht also keine Notwendigkeit, den Antrag jetzt anzunehmen, sondern man kann sich durchaus die Zeit nehmen, die Regelungen zu überarbeiten, und darin die Stärkung der Medienkompetenz in den Vordergrund zu rücken.
Matthi Bolte machte sich fleißig Notizen, ich hatte den Eindruck, er sucht ganz gezielt nach den kritischen Fragen, die in der morgigen Anhörung zu stellen sind. Das Argument vom “Kontinuitätsgebot” wiederholte er nicht – vielmehr macht er deutlich, dass die Anhörung ergebnisoffen sein soll, und keineswegs jetzt schon ein Ergebnis feststeht – weder dafür noch dagegen -, aber anschließend eine Empfehlung folgen kann.
Wir würden uns natürlich wünschen, sie würde lauten, den JMStV in der vorgelegten Änderungsform abzulehnen. Der Applaus der Netzcommunity wäre ihr sicher. Jedenfalls wäre eine Zustimmung durch SPD und Grüne quasi der letzte Erfolg der schwarzgelben NRW-Regierung.
Quelle Foto: Jürgen Ertelt