Heute fanden deutschlandweit Mahnwachen der Piraten vor den Staatskanzleien statt. Grund war die Beratung der Rundfunkkommissionen der Bundesländer über den sogenannten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Was sich so sinnvoll und harmlos anhört, entpuppt sich aber als bürokratisches Monster, welches dem Internet die Regeln des Fernsehens auferlegen will, mit Sendezeitenbegrenzungen, Alterswarnungen und Reichweitenbeschränkungen.
In der diskutierten Form war vorgesehen, dass Anbieter im Internet ihre Inhalte mit einer Altersklassifikation versehen müssen. Abhängig davon sind dann “Sendezeiten” einzuhalten, zu denen das Angebot nicht erreichbar sein darf. Ist das Angebot nur für Jugendliche ab 16 Jahren geeignet, so muss sich die “Ausstrahlung” auf “Sendezeiten” zwischen 22:00 und 6:00 Uhr beschränken.
Dabei hat das Gesetz keinen Unterschied zwischen Privatleuten, Bloggern, Verlagen oder Firmen gemacht. Das stellt alle aktiven Nutzer im Internet vor das unlösbare Problem, jeden Inhalt danach zu klassifizieren, ob er für ein 10-jähriges Kind, einen 16-jährigen Jugendlichen “geeignet” ist – wobei das doch höchst individuell und kulturell verschieden ist – und setzt ihn damit enormen rechtlichen Risiken aus. Falls die altersgerechte Sperrung von Inhalten nicht umgesetzt wird, können auch die Anbieter, die den Zugang zum Internet herstellen (also die Zugangsprovider) zur Sperrung der entsprechenden Internetseiten verpflichtet werden, womit die Zensur aus dem “Zensursula”-Gesetz plötzlich wieder auf dem Tisch liegt.
Alle unkategorisierten Inhalte werden automatisch als “Über 18″ klassifiziert – mit der Konsequenz, dass sie gar nicht mehr tagsüber erreichbar sein dürften. Über die Tatsache, dass in einer globalisierten Welt mit einem weltweit vernetzten Internet immer irgendwo Tag ist, machen sich die Befürworter dieses Gesetzes scheinbar keine Gedanken. Ausländische Anbieter werden kaum dazu zu bewegen sein, ihre Inhalte sämtlich zu klassifizieren und auf eine Aussendung zu deutschen Tageszeiten zu verzichten. Damit wären ausländische Internetinhalte in aller Regel im deutschen Internet vor 22 Uhr gar nicht mehr verfügbar.
Die Widersinnigkeit all dieser Versuche, den Jugendschutz auf diese Weise dem Internet überstülpen zu wollen, ist offensichtlich, aber scheinbar den “Internetausdruckern”, die den Entwurf dieser Regelung erstellten, nicht klar. Wir Piraten wenden uns gegen diese Entmündigung des Bürgers.
Gleichzeitig ist die Erziehung und Bildung eines Kindes das hohe Recht der Eltern, so steht es im Grundgesetz. Sie sollen entscheiden dürfen, welche Inhalte für ihre Kinder geeignet sind, und welche nicht – und darin unterstützt und geschult werden.