LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/9758 |
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16.09.2015 |
Antrag
der Landesregierung
auf Zustimmung zu
einem Staatsvertrag
gemäß Artikel 66 Satz 2
der Landesverfassung
Achtzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Die Landesregierung hat dem Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.
Als Anlage übersende ich den Staatsvertrag in doppelter Ausfertigung mit der Bitte, die Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung herbeizuführen.
Zuständig ist die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien.
Je zwei Überstücke zur Weiterleitung an die Fraktionen sind beigefügt.
Gegenwärtig steht die Unterzeichnung der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch aus. Sobald die ausstehenden Unterschriften der Vertragspartner vorliegen, wird die Staatskanzlei Sie gesondert informieren.
gez. Sylvia Löhrmann