LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
|
Drucksache 16/8642 |
|
12.05.2015 |
Antrag
der Fraktion der CDU
Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen dauerhaft in vollem Umfang erhalten
Nordrhein-Westfalens Wirtschaft
wächst seit Jahrzehnten unterdurchschnittlich. So ist die Wirtschaft in den westdeutschen
Bundesländern zwischen 1991 und 2013 um mehr als
9 Prozentpunkte stärker gewachsen als in Nordrhein-Westfalen. Allein zum
Freistaat Bayern beträgt die Wachstumslücke seit dem Jahr 2000 mehr als 8
Prozentpunkte. Die Unternehmensberatung McKinsey hat im Jahr 2013 errechnet,
dass ohne diese Wachstumslücke Nordrhein-Westfalen heute mehr als 300.000
zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse hätte –
die Arbeitslosigkeit in unserem Land wäre fast halbiert. Außerdem hätte
Nordrhein-Westfalen jährlich Steuermehreinnahmen von 3,2 Mrd. Euro. Statt jedes
Jahr neue Schulden aufzunehmen, könnte Nordrhein-Westfalen seine Schulden zurückzahlen
und in Zukunftsprojekte investieren.
Nordrhein-Westfalen braucht daher dringend eine Politik für mehr Wirtschaftswachstum. Eine wichtige Stütze des Wachstums in unserem Land ist das Handwerk. In den 180.000 Handwerksbetrieben in Nordrhein-Westfalen arbeiten etwa 1 Million Beschäftigte – damit ist das Handwerk der größte Arbeitgeber in unserem Land. Das Handwerk ermöglicht ganz individuelle, begabungsgerechte Aufstiegsperspektiven. Es zählen Solidarität und Leistung.
Ohne solide, qualifizierte Handwerker bleibt jeder wirtschaftliche Aufschwung Makulatur, die Konjunktur bricht unweigerlich ein und ein Aufstieg von Land und Menschen sind nicht möglich.
Ein wichtiger Wachstumsimpuls für das Handwerk ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Der 2006 eingeführte, so genannte „Handwerkerbonus“ oder auch „Steuerbonus“, der es Millionen von Steuerzahlern Jahr für Jahr ermöglicht, Ausgaben für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Haushaltshilfen bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr mit 20% direkt von der Steuerschuld abzuziehen, sollte nach Medienberichten zunächst abgeschafft bzw. deutlich verändert werden. Nach dem in den Jahren 2006 und 2007 bis zu 600 Euro Handwerkerleistungen, haushaltnahe Dienstleistungen und Kosten für Haushaltshilfen steuerlich geltend gemacht werden konnten, wurde der Betrag 2008 auf 1.200 Euro angehoben. Nach mehreren übereinstimmenden Medienberichten aus dem Dezember 2014 sollte dieser „Handwerker- bzw. Steuerbonus“ gekürzt werden. Die Koalitionsfraktionen im Bund haben sich jedoch darauf verständigt, den „Handwerker- bzw. Steuerbonus“ bis auf weiteres unangetastet zu lassen.
Der Landtag stellt fest:
Der Landtag begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, den „Handwerkerbonus“ zu erhalten. Eine Veränderung des „Handwerkerbonus“ würde dem ursprünglichen Sinn der Regelung, die Schwarzarbeit einzudämmen sowie die Vergabe kleinerer Aufträge durch Privatpersonen an Handwerker attraktiver zu machen, diametral entgegen laufen. Gerade die steuerliche Förderung der Auftragsvergabe gibt viele Wachstumsimpulse für kleine, mittelständische Handwerksbetriebe.
Der Landtag beschließt:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich für einen dauerhaften Erhalt des „Handwerkerbonus“ einsetzen. Er ist ein wichtiges Instrument zur Förderung legaler, sozialversicherungspflichtiger Arbeit.
Armin Laschet
Lutz Lienenkämper
Hendrik Wüst
Rainer Spiecker
und Fraktion