LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/7790 |
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26.01.2015 |
Mündliche Anfragen
für die 77. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen
am 28. Januar 2015
Geschäftsbereich des Finanzministeriums
58 |
Abgeordneter Ralf Witzel FDP |
Umsetzungsstand beim Public Corporate Governance Kodex des Landes – Welche Veränderungen hat der Finanzminister für eine bessere Aufsicht und Steuerung der zahlreichen Beteiligungsgesellschaften in den letzten zwei Jahren konkret erreicht bzw. stehen unverändert noch aus?
In sogenannten Corporate Governance Codices werden Anforderungen an die Besetzung von Überwachungsorganen formuliert, die beispielsweise dort regeln, wie viele kontrollierende Mandate eine Einzelperson insgesamt wahrnehmen darf. Auch werden sinnvolle Qualifikationsvoraussetzungen oder zeitliche Verfügbarkeiten seitens der Aufsichtsräte sowie die Unabhängigkeit der jeweiligen Personen definiert.
Es ist auch von der Opposition im Landtag verschiedentlich der Umstand ausdrücklich begrüßt worden, dass sich das Bundesland Nordrhein-Westfalen vor rund zwei Jahren auf den Weg zu mehr Anforderungsgerechtigkeit, Transparenz oder einer unabhängigen Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion aufgemacht und einen PCGK verabschiedet hat, der bereits im Jahr 2013 von der Landesregierung im Landtag vorgestellt worden ist.
Der Finanzminister hat im Zusammenhang mit dem neuen PCGK des Landes Wert auf die Feststellung gelegt, dass zumindest teilweise die nordrhein-westfälischen Regelungen auch Anforderungen vorsehen, die über den Standard der Bundesvorgaben hinausgehen. So wird zum Beispiel eine etwas strengere Handhabung für Abschlüsse von Beraterverträgen vorgesehen oder eine höhere Anforderung an die Aus- und Fortbildung von Organmitgliedern angestrebt. Seitens der Landesregierung wird dieses Vorgehen insbesondere mit dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit begründet, der dabei eine angemessene Berücksichtigung finden soll (LT-DS 16/3220).
In Zeiten eines wachsenden Partizipationsbedürfnisses auf Seiten der Bürgerschaft bei den Entscheidungen von Politik und öffentlichem Sektor ist es zeitgemäß und dringend geboten, dass endlich verbindliche Rahmenvorgaben bei der Leitung, Steuerung und Überwachung von Unternehmen mit Landesbeteiligung festgelegt worden sind, auch um so das Vertrauen in die Institutionen zurückzugewinnen und für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu gestalten – liegen doch bei öffentlichen Unternehmen im weitesten Sinne die Eigentümerrechte eigentlich sogar direkt beim Steuerzahler und Bürger, der für etwaige Fehlentwicklungen zumeist finanziell aufzukommen hat.
Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass dem Parlament trotz mehrerer entsprechender Nachfragen bis heute noch keine vollständige Übersicht über die vollzogenen Veränderungen in allen Landesbeteiligungen vorliegt, für die nach den sicher erfolgten Feststellungen durch die jeweiligen Ressorts der Landesregierung der PCKG nun Anwendung findet. Diese Klarheit sollte nunmehr hergestellt werden.
Bei der letzten Erörterung dieses Sachverhalts in der 51. Plenarsitzung vor rund einem Jahr hat Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans auf die Resultate per 31. Dezember 2013 abgestellt und unter anderem laut Wortprotokoll hierzu festgestellt:
„Es gibt weitere öffentliche Unternehmen, Beteiligungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen, die in diesen Anwendungsbereich fallen, bei denen aber die Implementierung noch aussteht. Da wirkt die Beteiligungsverwaltung weiter darauf hin, dass sie zeitnah erfolgt. (...) Zu einer verzögerten Verankerung des Landeskodex kann es auch dadurch kommen, dass der dazu erforderliche Rechtsakt noch aussteht, etwa weil Gesellschafterverträge, Satzungen erst im Laufe des Jahres 2014 neu gefasst und notariell beurkundet werden müssen. (...) Die Landesregierung wird auch hier auf eine zeitnahe Erledigung hinwirken.“
Es ist deshalb mehr als berechtigt, wenn der Landtag jetzt eine aktuelle Übersicht verlangt, welche (weiteren) Unternehmen mit Beteiligung des Landes bis Anfang 2015 den PCGK nun umgesetzt haben, an welchen Stellen gebotene Implementierungen noch immer aus welchen Gründen ausstehen und wie der Finanzminister mit dem aktuellen Status Quo weiter verfährt.
Der Finanzminister hat bei der Vorstellung des PCGK eingeräumt, dass diese Neuregelungen an der einen oder anderen Stelle sachlogisch zur personellen Neubesetzung von den Gremien führen müssen, wenn im konkreten Fall diese Voraussetzungen der nun gültigen Vorgaben ansonsten nicht gegeben sind bzw. im Widerspruch zu den Anforderungen des neuen PCGK stehen. Eine Identifikation der Inkompatibilitäten sollte nach früherer Zusage des Finanzministers eigentlich bis Mitte 2014 möglich gewesen sein.
Da mittlerweile das Jahr 2014 vollständig vorbei ist, sollte die Landesregierung final benennen, wie die abschließende Liste der unter den PCGK fallenden Landesbeteiligungen lautet und in jeweils welchen sich aus Inkompatibilitäten die Notwendigkeit personeller Anpassungen neu ergibt oder bereits vollzogen ist. Der Regierung sollte zu diesen Fragestellungen inzwischen ein ressortübergreifender Überblick vorliegen, wenn sie es denn mit der Umsetzung ihres eigenen Kabinettsbeschlusses so ernst nimmt wie dies objektiv für die Sache wünschenswert ist.
Welche Veränderungen hat der Finanzminister für eine bessere Aufsicht und Steuerung der zahlreichen Beteiligungsgesellschaften in den letzten zwei Jahren konkret erreicht bzw. stehen unverändert noch aus? |
Geschäftsbereich des Justizministeriums
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Abgeordneter Daniel Schwerd PIRATEN |
„Recht auf digitalen Neustart“ und „Web als Waffe“ – welche Pläne hat Justizminister Kutschaty?
Justizminister Thomas Kutschaty hat in einem Interview im Magazin DER SPIEGEL 3 / 2015 eine Bundesratsinitiative zu Themen der Internetkriminalität und Internetsicherheit angekündigt. Er erwähnte unter anderem ein „Recht auf digitalen Neustart“, und kündigte an, sich für die Verschärfung mancher Strafen einzusetzen.
Welche genauen Regelungen beabsichtigt der Justizminister im Einzelnen in der von ihm angekündigten Bundesratsinitiative einzubringen? |