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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/7162

 

28.10.2014

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der CDU und

der Fraktion der FDP

 

 

Breitbandförderprogramm der NRW.BANK effizienter gestalten

 

 

Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen wächst seit Jahrzehnten regelmäßig unterdurchschnittlich. Allein im Zeitraum von 2000 bis 2012 ist nach Berechnungen der Unternehmensberatung McKinsey die Wirtschaft z.B. in Bayern um 8 Prozentpunkte stärker gewachsen als bei uns in Nordrhein-Westfalen. Wäre die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen im genannten Zeitraum so stark wie in Bayern gewachsen, würden wir heute über jährliche Steuermehreinnahmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro verfügen. Dies entspricht der Nettoneuverschuldung des Landes im Jahr 2014. Nordrhein-Westfalen muss seine Wachstumslücke dringend schließen.

 

Eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey stellt dar, dass nicht mehr der Strukturwandel von Kohle und Stahl ursächlich für die Wachstumslücke ist. Vielmehr bremst auch die Politik der rot-grünen Landesregierung die ökonomische Entwicklung durch unnötige zusätzliche Belastungen der Unternehmen und eine falsche beziehungsweise ineffiziente Wirtschaftsförderung.

 

So investiert das Land Nordrhein-Westfalen z.B. zu wenig in den Ausbau der flächendeckenden Breitbandversorgung. Immer noch verfügen mehr als ein Drittel aller Haushalte in Nordrhein-Westfalen über keinen schnellen Internetanschluss von wenigstens 50 Mbit/s. Dabei ist der Breitbandausbau ein Wachstumstreiber. Nach Berechnungen des ifo-Instituts gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen Breitbandausbau und Wirtschaftswachstum: Eine Steigerung der Breitbandnutzerrate in der Bevölkerung um 10 Prozentpunkte erhöhe demnach das jährliche Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum um 0,9 bis 1,5 Prozentpunkte.

 

Obwohl durch eine erfolgreiche öffentliche Förderung des Breitbandausbaus enorme Wachstumsimpulse in Nordrhein-Westfalen ausgelöst werden könnten, hat es die Landesregierung bisher versäumt, stärker auf eine Förderung des flächendeckenden Breitbandausbaus aus europäischen Mitteln zu drängen. So stehen dem Land bis 2020 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) inklusive Co-Finanzierungsmittel 2,4 Mrd. Euro für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Das Europäische Parlament hat in der EFRE-Verordnung durchgesetzt, dass diese Mittel auch in stärker entwickelten Regionen wie Nordrhein-Westfalen für den flächendeckenden Breitbandausbau genutzt werden können. Leider hat die Landesregierung in den Verhandlungen um die Partnerschaftsvereinbarung darauf verzichtet, mit der EU eine eigene Förderkategorie für den flächendeckenden Breitbandausbau zu vereinbaren. Anstatt einen nennenswerten Anteil des 2,4 Mrd. Euro großen Fördertopfes für den flächendeckenden Breitbandausbau zu verwenden, begnügt sich die Landesregierung mit punktueller Förderung von Breitbandanschlüssen für kleine und mittelständische Unternehmen aus dem EFRE.

 

Für den Ausbau in den ländlichen Regionen stellt die Landesregierung laut Vorlage 16/1839 bis 2020 jährlich nur 9 Mio. Euro aus dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung – evident zu wenig, um dringend nötige Wachstumsimpulse auszulösen.

 

Neben dieser Mini-Förderung aus Mitteln der Europäischen Union fördert das Land den Breitbandausbau über das Förderprogramm „NRW.BANK.Breitband“ der landeseigenen NRW.BANK. Allerdings ist dieses Programm bisher wenig erfolgreich. Die NRW.BANK bietet Maßnahmenträgern zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in Hochleistungs-Breitbandnetze. Allerdings richtet sich das Programm bisher – neben Richtfunkverbindungen – nur an rein glasfaserbasierte Projekte. Bisher wurde dieses Programm  nur für wenige tausend Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen genutzt. Der Grund: Das Verlegen von Glasfasern bis in Häuser (FTTB) oder gar Wohnungen (FTTH) ist zwar ein wünschenswertes Ziel, aufgrund der hohen Baukosten jedoch aktuell für eine flächendeckende Versorgung nicht geeignet. Flächendeckende Versorgung ist jedoch gerade das erklärte Ziel dieses Förderprogrammes.

 

Effektiver zum Aufbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung – gerade in den schlecht versorgten ländlichen Gebieten – ist unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen eine Kombination aus Glasfaser- und Kupferkabel-Nutzung. Vielfach besteht die komplette sogenannte  „letzte Meile“ zwischen Hauptverteiler und Endkunden noch aus Kupfer. Bei einer teilweisen Nutzung für die Breitbandübertragung besteht das Problem der Dämpfung, d.h. mit zunehmender Länge der Kupferleitung nimmt die übertragbare Bandbreite ab. Diese Leitungen liefern maximal 16 Mbit/s und genügen damit bereits heutigen Ansprüchen nicht mehr. Bei sogenannten FTTC-Projekten wird die Kupferleitung zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger gegen eine Glasfaserleitung ausgetauscht. Damit wird der Teil der letzten Meile zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger (KVZ) beschleunigt. Als Kupferkabel erhalten bleibt  nur noch der Teil vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden  – die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Auf diesem Wege sind schon jetzt bis zu 50 Mbit/s möglich, die mit neuen Technologien wie z.B. Vectoring noch deutlich ausgebaut werden können.

 

Diese sogenannten FTTC-Projekte erfordern jedoch andere bzw. weitere Komponenten, als bisher im Verwendungszweck des Förderkreditprogrammes definiert. Dazu gehören etwa Multifunktionsgehäuse zur Unterbringung von aktiven Netzwerk-Komponenten (Outdoor-DSLAMS)und Kupferanbindungen zwischen Outdoor-Technikgehäusen und Kabelverzweigern oder Hauptverteilern (zum Erschließen der KVZ im sog. Nahbereich). Diese nicht rein glasfaserbasierten Elemente sollten in den Verwendungszweck des Förderprogrammes aufgenommen werden, um dessen Anspruch der Förderung einer technologieneutralen Versorgung tatsächlich Rechnung zu tragen.

 

Im Bereich des FTTB/H- Ausbaues soll die Herstellung von Hausanschlüssen bzw. -Einführungen in den Verwendungszweck explizit eingefügt werden, da diese ebenfalls einen erheblichen Kostenanteil darstellen.

 

Schließlich ist ein mögliches Wirkungshemmnis in der Regelung einer „banküblichen Besicherung“ zu sehen. Förderfähig ist nur die passive Technik (Leerrohre, Glasfaser, Gehäuse etc.). Aktive Technik(z.B., Steuerungsinstrumente) muss dagegen aus Eigenmitteln erbracht werden. Aktive Technik kann jedoch in den seltensten Fällen beliehen werden, weil der Lebenszyklus der Geräte zumeist nicht den Sicherungserfordernissen einer Bank entspricht. Bei FTTC-Projekten beträgt der Anteil der aktiven Technik ca. 1/3 des Gesamtvolumens. Eine Besicherung des Projekts kann momentan allerdings nur über den Materialwert der passiven Technik erfolgen. Ein ausbauendes Unternehmen kann somit aus dem Projekt heraus kaum eine ausreichende Sicherheit erbringen. Es wäre daher zu prüfen, ob die Förderkonzeption zur Behebung dieses Problems um eine zusätzliche Bürgschaftskomponente erweitert werden kann.

 

Alternativ wäre zu prüfen, ob die Förderkonzeption um die Gewährung eines Zuschusses in europarechtlich konformem Umfang erweitert werden kann, um das Volumen des sicherungsbedürftigen Förderdarlehens zu begrenzen.

 

Der Landtag beschließt:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die landeseigene NRW.BANK hinzuwirken, das Förderprogramm „NRW.BANK.Breitband“ im vorgenannten Sinn zu modifizieren.

 

 

Armin Laschet                                                                                  Christian Lindner

Lutz Lienenkämper                                                               Christof Rasche

Hendrik Wüst                                                                        Dietmar Brockes

Andre Kuper                                                                          Ralph Bombis

                                                                                              Thomas Nückel

 

und Fraktion                                                                          und Fraktion


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