LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
|
Drucksache 16/6130 |
|
24.06.2014 |
Antrag
der Fraktion der FDP
Beitrag zu Vielfalt und Qualität im Journalismus leisten – Gemeinnützigkeit von Journalismus anerkennen
I. Der Landtag stellt fest:
Der Journalismus in Deutschland steht im Zuge des Wandels der Medienlandschaft vor großen Herausforderungen. Zunächst sahen sich die Printmedien einer immer größer werdenden Konkurrenz aus dem Online-Bereich gegenüber. Mittlerweile ist in allen Mediensparten, insbesondere bei den Regional- und Lokalangeboten, die redaktionelle Vielfalt bedroht. Angesichts der sich wandelnden Medienlandschaft müssen daher Finanzierungswege jenseits der üblichen Geschäftsmodelle ermöglicht werden, um Vielfalt und Qualität in den Medien zu sichern.
Die Pressefreiheit ist ein nach Art. 5 Grundgesetz geschütztes Gut. Staat und Politik haben den Auftrag, die Vielfalt von Presse und Medien zu sichern. Gleichzeitig muss aber auch die Staatsferne der Berichterstattung gewährleistet sein. Eine direkte staatliche Finanzierung von Journalismus darf es nicht geben.
Daher müssen andere innovative Finanzierungswege auf privater Ebene gefunden und unterstützt werden. Es müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden, privates Engagement zur Förderung journalistischer Arbeit zu aktivieren.
Eine Möglichkeit ist die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit. Nach § 52 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Eine freie und vielfältige Presse "ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich", wie das Bundesverfassungsgericht im sog. Spiegel-Urteil im Jahr 1966 zu Recht festgestellt hat.
Eine vielfältige und abwechslungsreiche Medienlandschaft ist also die Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger am Meinungsbildungsprozess partizipieren sowie sich über gesellschaftliche Entwicklungen informieren können. Somit trägt Journalismus zur politischen Bildung und Partizipation bei.
Darüber hinaus kontrolliert und kommentiert die Presse das politische Geschehen und macht es so zum Gegenstand öffentlicher Diskussion. Auch dies ist öffentliche Aufgabe einer freien und unabhängigen Presse. Ein Interesse der Allgemeinheit an journalistischer Arbeit besteht demnach in der Tat.
Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit würde eine gleichberechtigte Möglichkeit der Unterstützung entstehen. Zwar gibt es bereits jetzt Stimmen dafür, dass bestimmte Arten des Journalismus unter den geltenden Regeln als Bildung und damit als gemeinnützig definiert werden können – rechtlich gesichert ist dies jedoch nicht. Dies birgt zudem die Gefahr einer regionalen Ungleichbehandlung, da bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ein weitgehender Interpretationsspielraum besteht.
Nicht nur einige wenige, sondern vor allem die vielen kleinen, unabhängigen und innovativen Angebote im lokalen und regionalen Rahmen würden durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit profitieren. So könnten steuerlich begünstigte gemeinnützige GmbHs oder Stiftungen gegründet werden, um z.B. Recherchen zu fördern. Spenden an solche gemeinnützigen Einrichtungen, die keine Gewinne erzielen bzw. auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein dürfen, wären dann ebenso steuerlich absetzbar.
Durch die im Bereich der Gemeinnützigkeit üblichen Überprüfungen muss sichergestellt sein, dass diese Modelle nicht genutzt werden, Steuervorteile für ein mit Gewinnerzielungsabsicht verbundenes unternehmerisches Medienengagement zu schaffen und dort z.B. reguläre redaktionelle Strukturen zu ersetzen.
II. Der Landtag beschließt:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur entsprechenden Änderung des § 52 der Abgabenordnung einzuleiten, so dass die Förderung der Informationsbeschaffung im Rahmen von Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten zur anschließenden Herstellung eines Presserzeugnisses i.S.d. Bundesverfassungsgerichts (Recherche) ohne Gewinnerzielungsabsicht explizit als gemeinnützige Tätigkeit anerkannt werden kann.
Christian Lindner
Christof Rasche
Thomas Nückel
Ingola Schmitz
und Fraktion