LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/4753 |
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10.01.2014 |
Kleine Anfrage 1876
der Abgeordneten Dirk Schatz und Daniel Schwerd PIRATEN
Vorratsdatenspeicherung – unverzichtbares Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung?
Die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Pedro Cruz Villalón, gegen EU-Recht. Dies geht aus einem im Dezember 2013 veröffentlichten Rechtsgutachten hervor. Darin heißt es, dass die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken mit der EU-Charta der Grundrechte nicht vereinbar sei. Sie gewährleiste nicht den Schutz personenbezogener Daten und die Achtung des Privatlebens.
Dennoch wird die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung oft damit begründet, dass die Daten zur Bekämpfung von Kriminalität unerlässlich seien. So tat es auch der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach in einem Interview mit dem WDR5 Morgenecho am 06.01.2014 („Bosbach - Streit um Vorratsdatenspeicherung“). Darin plädiert der Innenpolitiker für eine rasche Gesetzesänderung, da ohne Vorratsdatenspeicherung eine Aufklärung von Verbrechen in Deutschland nicht möglich sei. Er sagt: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Mittel zur Verbrechensbekämpfung“.
Auf die Frage des Interviewers, wie viele Straftaten seit 2006 in Deutschland durch Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt worden sind, antwortet Wolfgang Bosbach, dass diese Auskunft nur das Bundeskriminalamt bzw. die Bundesländer selbst geben könnten.
Herr Bosbach irrt bereits hinsichtlich der im Interview genannten Zeiträume bzw. Zeitangaben, da die gesetzliche Umsetzung der Richtlinie in Deutschland nicht bereits von 2006 an, sondern erst vom 01.01.2008 bis zum 02.03.2010 in Kraft war. Dies ist dennoch ein Zeitraum von über zwei Jahren, in dem konkrete Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung gemacht werden konnten, auf die sich deren Befürworter immer wieder berufen.
Aus diesem Grund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Datenabfragen aus dem Datenpool der Vorratsdatenspeicherung erfolgten im besagten Zeitraum (01.01.2008 bis 02.03.2010) durch nordrhein-westfälische Behörden? Bitte schlüsseln Sie die Angaben nach den abfragenden Behörden und nach Quartalen auf.
2. Da in einem Ermittlungsverfahren durchaus auch mehrere Datenabfragen erfolgen können, fragen wir weiterhin: In wie vielen Ermittlungsverfahren erfolgten die Abfragen? Bitte schlüsseln Sie die Angaben nach Behörden und Quartalen auf.
3. Aufgrund welcher Straftatbestände erfolgten diese Abfragen jeweils?
4. Bei wie vielen dieser Ermittlungsverfahren spielten die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung eine entscheidende Rolle für den konkreten Ermittlungserfolg? Konkret: Wie viele dieser Ermittlungsverfahren hätten ohne die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können?
Dirk Schatz
Daniel Schwerd