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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4581

 

10.12.2013

 

 

 

 

Antrag

 

 

der Fraktion der CDU

 

 

 

Rundfunkbeiträge: Landesregierung muss sich für Senkung einsetzen

 

 

 

Vor knapp einem Jahr ist die Rundfunkgebühren-Systematik vom so genannten GEZ-Modell auf das Modell der Rundfunkbeiträge umgestellt worden. Nach dem seit dem 1. Januar 2013 gültigen Modell zahlt jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von 17.98 Euro im Monat. Bei Gewerbetreibenden und Kommunen richten sich die Beiträge nach Betriebsstätten und Fahrzeugflotte.

 

In den vergangenen Tagen mehren sich Medienberichte, wonach die bisherigen Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen höher sind als prognostiziert und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deshalb einen Überschuss aus den Beiträgen erzielen könnten. Von Mehreinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro berichteten zuletzt vorige Woche Freitag die Berliner Zeitung oder das Handelsblatt.

 

Zuständig für die Ermittlung der Höhe der Rundfunkbeiträge ist die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Die CDU-Landtagsfraktion hatte schon im Dezember 2011 vor der Verabschiedung des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in einem Entschließungsantrag an den nordrhein-westfälischen Landtag (Drs. 15/3491) unter anderem gefordert: „Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende potenzielle Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.“ Gleichzeitig hatte die CDU-Landtagsfraktion in diesem Entschließungsantrag deutlich gemacht, dass sie weitere Konsolidierungsbemühungen von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwartet. Der nordrhein-westfälische Landtag unterstützt den neuen Intendanten des WDR, der einen entschlossenen Konsolidierungskurs angekündigt hat.


 

Bei ihrem Beschluss zur Umstellung des Systems im 15. Rundfunkstaatsvertrag haben die Bundesländer eine schnellstmögliche Evaluierung der finanziellen Auswirkungen vereinbart. Vor diesem Hintergrund fordert der nordrhein-westfälische Landtag die Landesregierung auf:

 

1.    sich in allen medienpolitischen Gremien der Länder - speziell in der Konferenz der Ministerpräsidenten - für eine schnellstmögliche Evaluierung der finanziellen Auswirkungen der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe einzusetzen.

 

2.    sich - sollte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) die erwarteten Mehreinnahmen bestätigen - auf allen politischen Ebenen für eine Beitragssenkung einzusetzen.

 

 

 

Karl-Josef Laumann

Lutz Lienenkämper

Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg

Thorsten Schick

 

und Fraktion


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