LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/4388 |
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14.11.2013 |
Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Begrenzung bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge aufheben
I. Ausgangslage
Zwischen dem 30.8. und dem 30.9.2013 beschlossen 15 von 16 Bundesländern zusätzlich zu dem im Mai festgelegten Bundeskontingent von 5000 syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen weitere Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Zur Durchführung der Landesaufnahme wurden deshalb im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern Aufnahmeanordnungen gemäß §23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erlassen – in Anbetracht der Menge von geschätzten neun Millionen (nach Angaben der UNO) syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen eine schlichte Notwendigkeit.
Die Kosten für Unterbringung, Ernährung und weitere Lebenshaltungskosten werden dabei vollständig durch die Flüchtlinge selbst oder deren in Deutschland lebenden Bezugspersonen übernommen. Die Bezugspersonen müssen hierfür vorab eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen und nachweisen, dass sie finanziell in der Lage sind, für die Flüchtlinge auskömmlich zu sorgen. Auch bei der Reise vom Drittland in das betreffende Aufnahmeland haben die Flüchtlinge oder dessen Bezugspersonen die Flugkosten selbst zu tragen und müssen sich selbst um die Organisation kümmern.
Im Verlauf des Aufnahmeprozesses sind insgesamt vier deutsche Behörden (Innenministerium, Ausländerämter der Kommunen, Auswärtiges Amt und Geschäftsträger des Auswärtigen Amtes) mit der Aufnahme bzw. der Prüfung der notwendigen Dokumente beschäftigt. In besonderen Härtefällen wird den Flüchtlingen soweit entgegen gekommen, dass keine Originaldokumente, sondern beglaubigte Kopien zur Ausstellung der Einreisegenehmigung hinreichend sind.
Alleine Bayern hat keine zusätzliche Aufnahmeanordnung erlassen und verweist auf das Bundeskontingent von 5000 Flüchtlingen. Baden-Württemberg hat das Landesaufnahmeprogramm auf 500 Flüchtlinge aus Syrien begrenzt. In den restlichen 13 Bundesländern sieht die Landesaufnahmeanordnung keine Begrenzung des Aufnahmekontingents vor.
In Anbetracht der oben beschriebenen Ausgangslage ist es kaum zu verstehen, warum NRW, anders als die 13 anderen Bundesländer, die zusätzliche Aufnahme auf 1000 begrenzt. Zumal sich seit Inkrafttreten der Aufnahmeanordnung am 26. September bis Stand 4. November 2013 laut Angaben des Innenministeriums 4464 Betroffene bei den deutschen Behörden meldeten. 359 Vorabzustimmungen der Ausländerbehörden in NRW sind bereits an die Geschäftsträger des Auswärtigen Amtes erteilt worden. 3464 Betroffene befinden sich somit auf einer Warteliste.
Wer von den 1000 ersten Anrufern sich nicht innerhalb von zehn Tagen bei dem zuständigen Ausländeramt in seiner Kommunen meldet, hat die Möglichkeit, sich erneut beim Innenministerium registrieren zu lassen. Für den Fall, dass das 1000er Kontingent zu diesem Zeitpunkt erschöpft ist, wird er auf die Warteliste gesetzt.
Das Innenministerium äußerte sich im Integrationsausschuss am 6. November 2013 zu dem oben beschriebenen Sachverhalt wie folgt:
„Also für Tausend Anrufer gibt es eine sogenannte Referenznummer. Diese Personen hinterlassen ihre Daten und die Daten derjenigen, die aufgenommen werden sollen als ihre Verwandten. Dann werden die Anrufer gebeten, sich binnen zehn Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Die zuständige Ausländerbehörde wird ihnen auch auf Wunsch genannt. Das ist in der Regel die zuständige Ausländerbehörde für den Wohnsitz des sich Meldenden. Und dann wird die Ausländerbehörde aufgefordert sein, alle Unterlagen die der Betreffende beibringt zu prüfen und auch zu prüfen ob eine abzugebende Verpflichtungsermächtigung auskömmlich ist.“
„Und je nachdem wie sich Verschiebungen ergeben, weil vielleicht jemand mit Referenzkennnummer – aus welchen Gründen auch immer – sich nicht rechtzeitig an eine Ausländerbehörde gewandt hat, der verliert seine Referenzkennung und müsste sich erneut bei der Hotline vorstellen und bekommt je nach Zeitphase eine erneute Referenzkennung oder wird auf die Warteliste gesetzt.“
Insgesamt sind seit dem 26. September 2013 zwei endgültige Visa erteilt worden.
II. Der Landtag stellt fest
Die hohen bürokratischen Hürden sowie die hohe Arbeitsbelastung der Geschäftsträger des Auswärtigen Amtes tragen zu einer langwierigen Antragsbearbeitung bei. Dass bisher nur zwei endgültige Visa ausgestellt wurden, ist nicht zufriedenstellend.
Auf der Warteliste zur Aufnahme befanden sich mit Stand 4. November 2013 3464 Betroffene. Die seelische Belastung für die Betroffenen, möglicherweise vergebens auf der Warteliste geführt zu werden, widerspricht der Intention der Aufnahmeanordnung, Flüchtlingen Schutz zu gewähren.
III. Beschluss
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, die Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen vom 26. September 2013 wie folgt zu ändern:
„1. Begünstigter Personenkreis
Eine Aufenthaltserlaubnis wird bis zu 1000 syrischen
Staatsangehörigen erteilt, […]“
Wird geändert in
„1. Begünstigter Personenkreis
Eine Aufenthaltserlaubnis wird syrischen
Staatsangehörigen erteilt, […]“
Monika Pieper
Joachim Paul
Simone Brand
Frank Herrmann
und Fraktion