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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4091

 

24.09.2013

 

 

Neudruck

 

Entschließungsantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

zum Antrag der Fraktion der SPD

und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4014

 

 

Unsere Freiheit steht auf dem Spiel – Bundesregierung muss endlich ihre Untätigkeit im Überwachungsskandal beenden

 

 

Überwachung stoppen - Bürgerliche Freiheitsrechte wieder herstellen!

 

 

I.        Ausgangslage

 

Bereits wenige Tage, nachdem Anfang Juni diesen Jahres die ersten Berichte über die Überwachungsaktivitäten der Geheimdienste durch Zeitungsberichte öffentlich wurden, setzt sich die Fraktion der Piraten dafür ein, Vorgänge wie PRISM und Tempora umfassend offenzulegen und parlamentarisch aufzuarbeiten.

 

Das Überwachungsprogramm „PRISM“ ermöglicht der NSA Zugriff auf sämtliche Daten, die bei US-amerikanischen Internet-Diensteanbietern anfallen. Nach Informationen der „Washington Post“ erlaubt PRISM die Überwachung von Kommunikation in Echtzeit. Das Programm wird laut „Washington Post“ jährlich von einem Geheimgericht autorisiert; die einzelnen Datenabfragen selbst – von Metadaten bis hin zu Inhalten von E-Mails oder Chats – benötigen hingegen gar keine richterliche Erlaubnis und liegen allein im Ermessen der NSA- Mitarbeiter. Laut Berichten betroffener Firmen werden in jedem dieser Unternehmen pro Halbjahr Zehntausende Datensätze von der NSA abgefragt.

 

Das Überwachungsprogramm Tempora des britischen Geheimdienstes GCHQ zielt darauf ab, durch Anzapfen der weltweiten Glasfaserverbindungen den gesamten Internet-Datenverkehr aufzuzeichnen und anhand geheimer Kriterien auszuwerten. Diese Komplettüberwachung der Kommunikation ist historisch ohne Vorbild.

 

Wie der „Spiegel“ am 9. September 2013 berichtete, wurde zwischen den Jahren 2005 und 2010 von der amerikanischen CIA, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst das „Projekt 6“ in Neuss durchgeführt. Hierbei soll es sich um eine Datenbank, genannt „PX“, handeln, in welcher Informationen über mutmaßliche Dschihadisten und Terrorunterstützern gesammelt wurden. Nähere Details sind mangels Angaben der Bundesregierung nicht bekannt. Weder wurde bislang darüber Auskunft erteilt, welchem Zweck das Projekt diente, noch auf welcher rechtlichen Grundlage es durchgeführt wurde.

 

Der Landtag befasst sich seit nunmehr vier Monaten mit den Fragen um PRISM, Tempora und digitaler Überwachung. Dass sich die Regierungsfraktionen jetzt den zuvor gestellten Forderungen anschließen und diese Vorgänge ihrerseits zu hinterfragen beginnen, ist anzuerkennen, wenn dies auch noch nicht weitreichend genug geschieht. So ist die Aufdeckung und Aufklärung der nationalen und internationalen Überwachungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung zwar wesentlich, aber als politische Reaktion auf die Aushöhlung der Bürgerrechte nicht ausreichend. Auf allen Ebenen sind die Regeln für die Nutzung, den Transport und die Speicherung von Daten zu prüfen und zu verändern, um für die Bürger das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wieder herzustellen und die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit notwendige Privatsphäre zu garantieren.

 

Auf Landesebene müssen dazu erste wichtige Schritte im Datenschutz und in der Datensicherheit ergriffen werden, um die Kommunikation von und zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Landesbehörden und Kommunen zu schützen. Im Rahmen einer Priorisierung der Aufgaben des Chief Information Officer (CIO) muss die Landesregierung hier initiativ tätig werden.

 

 

II.       Der Landtag stellt fest:

 

1. Das Internet darf kein grundrechtsfreier Raum sein. Grundrechte müssen auch im Internet geschützt werden.

2. Die verdachts-, anlass- und schrankenlose Überwachung von Individuen ist nicht vereinbar mit dem Geist und den Regeln einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

3. Freiheit kann nicht durch Sicherheit ersetzt werden, daher ist bei allem staatlichen Handeln Freiheit vorrangig vor Sicherheit zu schützen.

4. Jede staatliche Überwachung von Kommunikation darf nur im begründeten Einzelfall und nur aufgrund einer hinreichend klaren Rechtsgrundlage erfolgen, und damit innerhalb strenger gesetzlicher Grenzen, die in einem transparenten und demokratischen Prozess festgelegt wurden und die umfassend rechtsstaatlich und öffentlich nachvollziehbar kontrolliert werden können.

5. Die verdachts- und schrankenlose Überwachung der digitalen Kommunikation in Deutschland lebender Menschen durch „PRISM“, „Tempora“ und/oder ähnliche Überwachungsprogramme ist unverhältnismäßig und verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

6. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, auf den massenhaften Eingriff in die Grundrechte in Deutschland lebender Menschen durch „PRISM“ und „Tempora“ adäquat zu reagieren. Die vorsätzliche und umfassende Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch ausländische Nachrichtendienste darf nicht einfach – wie bislang geschehen – hingenommen werden. Die Bundesregierung muss ihrer staatlichen Schutzpflicht nachkommen und hat daneben umfassend Auskunft zu erteilen, in welcher Art, welchem Umfang und welcher Intensität Übergriffe in NRW erfolgten.

7. Das Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes trägt den neuen Anforderungen, die Übergriffe durch PRISM und Tempora auf die Sicherheit des Internet in sich bergen, nicht hinreichend genug Rechnung, da es zwar befugnisbegründende, nicht jedoch befugnisbegrenzende Regelungen beinhaltet. Es ist ein weiterer Baustein der Preisgabe digitaler Bürgerrechte und daher zu überarbeiten.

 

 

III.      Der Landtag beschließt:

 

1. Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, umfassend zu dem in Neuss durchgeführten „Projekt 6“ Stellung zu beziehen und alle bestehenden Fragen hinsichtlich der dort durchgeführten Maßnahmen zu beantworten. Insbesondere ist eine Sachaufklärung darüber vorzunehmen:

a) auf welcher rechtlichen Grundlage Maßnahmen erfolgten,

b) wer diese Maßnahmen veranlasst hat,

c) gegen welche Adressaten, wann und wie lange die Maßnahmen durchgeführt wurden,

d) wer über die Maßnahmen informiert wurde und noch im Besitz entsprechender Informationen ist.

2. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, ihren Schutzauftrag ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zum Schutz in Deutschland lebender Menschen sowie Organisationen, Unternehmen und Behörden in Deutschland vor ausländischer Datenüberwachung zu entwickeln.

3. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, von den Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten nachdrücklich Aufklärung zu verlangen

a) über ihre Rolle im Zusammenhang mit „PRISM“ und „Tempora“,

b) über Ausmaß und Inhalt der Überwachungsprogramme

c) sowie über die Frage, in welchem Maß in Deutschland lebende Menschen sowie Organisationen, Unternehmen und Behörden in Deutschland von diesen Programmen betroffen sind.

4. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, von der Regierung des Vereinigten Königreichs das umgehende Ende der Aufzeichnung deutscher Datenübermittlungen einzufordern.

5. Der Landtag appelliert an die Bundesregierung, Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Entwicklung eines verbindlichen Abkommens aufzunehmen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) eine massenhafte, anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung digitaler Kommunikation in der Europäischen Union durch nationale Nachrichtendienste oder durch Nachrichtendienste befreundeter Staaten zukünftig auszuschließen;

b) allen in der Europäischen Union lebenden Menschen einen gleich hohen Schutz des Privatlebens, des Briefgeheimnisses und der digitalen Kommunikation zu garantieren.

6. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zu prüfen, ob eine Bundesratsinitiative zur Verankerung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz dazu geeignet ist, die Durchsetzung des staatlichen Schutzauftrags für dieses Grundrecht zu verbessern.

7. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, über Förderprogramme und Wettbewerbe für Hochschulen und Universitäten in NRW, die Forschung und Entwicklung von technischen Maßnahmen gegen Überwachung zu unterstützen.

8. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, über den IT-Beauftragten der Landesregierung (CIO, Chief Information Officer) und dessen Stabstelle in den nächsten Monaten vorrangig die Umstrukturierung der Informationstechnik  der Landesverwaltungen und der Landesregierung auf spionagesichere, datenschutzfreundliche und offene IT-Infrastrukturen voranzutreiben und dem Landtag über die Fortschritte regelmäßig Bericht zu erstatten.

 

 

 

Dr Joachim Paul

Monika Pieper

Frank Herrmann

Daniel Schwerd

Lukas Lamla

 

und Fraktion

 


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