LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3451 |
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02.07.2013 |
Antrag
der Fraktion der FDP
Beschlusslage des Landtags beachten: Presse-Grosso-Vertriebssystem landesrechtlich absichern!
I. Ausgangslage
Seit dem Jahr 2004 besteht
zwischen dem Presse-Grosso-Verband und den Verlegerverbänden eine gemeinsame
Erklärung über die Grundlagen des Pressevertriebs in Deutschland. In dieser
Erklärung haben sich Verlage und Grossisten zur Bewahrung der Medien- und
Meinungsvielfalt u.a. für Preisbindung und Neutralität, Pflicht zum Vollsortiment,
Dispositionsrecht für die Verlage und Remissionsrecht für die Grossisten
ausgesprochen. Diese Selbstverpflichtung der Branchenverbände war nötig
geworden, weil die 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz zur Sicherung der
Vertriebsneutralität bei Presseerzeugnissen bot. Dies ist nun mit der
8. Novelle des Gesetzes geschehen. Die Verabschiedung der 8. Novelle des
GWB durch Bundestag und Bundesrat ist ein wichtiger Beitrag, das unabhängige
und neutrale Vertriebssystem des Presse-Grosso zu sichern. Damit kann die
Vielfalt am Kiosk und im Zeitungsgeschäft sichergestellt werden.
Presseprodukte sollen überall zu gleichen Bedingungen erhältlich sein. Die Gesetzgebungskompetenz
für presserechtliche Regelungen zum Schutz des Presse-Grosso-Vertriebssystems
liegt allerdings bei den Ländern.
Bereits das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Oktober 2011 zur Auseinandersetzung eines Presse-Grosso-Mitgliedsunternehmens mit einem großen Verlagshaus hat zu großer Verunsicherung hinsichtlich der künftigen Vertriebswege von Zeitungen und Zeitschriften gesorgt. Den Verlagshäusern ist es hiernach möglich, dem Pressegrossisten ohne Begründung die Lieferrechte an ihren Produkten zu entziehen. Die Vereinbarung in Form der gemeinsamen Erklärung entfalte ohne gesetzliche Grundlage keine Rechtsbindung.
Am 16. November 2011 sprach sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen einstimmig für den Erhalt und die Sicherung des Presse-Grosso-Systems aus: Das neutrale und verlagsunabhängige deutsche Presse-Grosso-Vertriebssystem sei von grundlegender Bedeutung für die Meinungsvielfalt im Bereich der Printmedien. Es sei insbesondere zur Wahrung der Meinungsvielfalt und der Informationsfreiheit nötig, da es einen diskriminierungsfreien und vertriebsnetzneutralen Zugang zum Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt biete.
Der Landtag sollte im Zeitraum der folgenden sechs Monate prüfen, inwiefern die mediengesetzlichen Grundlagen des Landes Nordrhein-Westfalen diesem Anspruch der Vielfaltssicherung im Pressevertrieb gerecht würden. Im Bedarfsfalle sollten notwendige Änderungen eingeleitet werden.
In NRW garantieren zwölf verlagsunabhängige Pressegroßhändler ein funktionierendes Vertriebssystem.
II. Handlungsnotwendigkeiten
Aufgrund der Auflösung des Landtags im März 2012 ist es in der 15. Legislaturperiode nicht mehr zu Überlegungen hinsichtlich der Sicherung des Presse-Grosso-Vertriebssystem auf Landesebene gekommen. Auch in den ersten zwölf Monaten der 16. Wahlperiode wurde bislang der landesgesetzliche Handlungsbedarf nicht erörtert. Das Ziel der Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt sollte aber nicht aus dem Auge verloren werden.
Auch wenn die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach der Einigung im Vermittlungsausschuss vom Bundesrat beschlossen wurde, steht die Prüfung und eventuelle Neuregelung der landesrechtlichen Regelungen zur Sicherung des Presse-Grossos noch aus.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 744 (Drucksache 16/1766) vertritt die Landesregierung ebenfalls die Auffassung, dass landesgesetzliche Regelungen zum Erhalt eines neutralen Pressevertriebs sinnvoll sein könnten.
Die Sicherung des Presse-Grosso-Systems sollte daher nun auch auf Landesebene wieder in den Fokus gesetzgeberischer Tätigkeiten genommen und der Landtagsbeschluss aus dem Jahre 2011 umgesetzt werden.
III. Beschlussfassung
Der Landtag beschließt:
Christian Lindner
Christof Rasche
Thomas Nückel
und Fraktion