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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2963

 

14.05.2013

 

 

 

 

Änderungsantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

„Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!“ (Drucksache 16/2888)

 

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

A)   Im Beschlussteil des Antrags wird Ziffer 2 Satz 2 wie folgt ergänzt:

 

Vor den Worten „eine Bundesratsinitiative zu unternehmen“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.

 

 

B)   Im Beschlussteil des Antrags wird in Ziffer 3 der bisherige Satz 3 gestrichen und stattdessen der folgende Text eingefügt:

 

„Daher muss der zu schaffende Rechtsrahmen für einen bürgerfreundlichen und effektiven Schutz der Netzneutralität mindestens folgende Punkte umfassen:

·         Die Verpflichtung für Internetzugangsanbieter, alle übermittelten Datenpakete während der Übertragung unabhängig von Herkunft, Ziel, Inhalt oder Tarif zu behandeln;

·         das Verbot für Internetzugangsanbieter, Einsicht oder Eingriff in die Inhalte von Datenpaketen ("Deep Packet Inspection") zu nehmen;

·         die Versagung von Kundenverträgen mit Internetzugangsanbietern, die Kunden die Verwendung bestimmter Hardware oder Software an ihrem Anschluss vorschreiben bzw. verbieten;

·         die Zulassung von Ausnahmen nur dann, wenn dies technisch zur Qualitätssicherung unbedingt notwendig oder rechtlich erforderlich ist;

·         die Verpflichtung für Internetzugangsanbieter, alle von ihnen durchgeführten Eingriffe in den Datenverkehr offenzulegen, ihre Notwendigkeit nachprüfbar darzulegen und sie in ihren Kundenverträgen festzuschreiben;

·         die Herstellung und Sicherung der Netzneutralität auch im Bereich des mobilen Internets;

·         die Gewährleistung einer wirksamen Rechtsdurchsetzung, insbesondere für individuelle Rechtsansprüche, unter anderem durch die Schaffung einer Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung der obigen Regelungen kontinuierlich prüft und Sanktionen verhängen kann."

 

 

Begründung:

 

Die von der Telekom angekündigten Pläne, Internetzugänge ab einem bestimmten Datenvolumen stark zu drosseln, von der Drosselung jedoch eigene sowie Partner-Dienste auszunehmen, stellen eine massive Bedrohung für den freien und gleichberechtigten Zugang zum Internet dar. Dies würde nicht nur den freien Wettbewerb der Internet-Wirtschaft massiv beeinträchtigen sondern auch Menschen diskriminieren, die das Internet selbstverständlich und häufig benutzen – die Netzbürger. Die Drosselungs-Pläne der Telekom gewinnen durch deren Quasi-Monopol bei der Netzinfrastruktur besonderes Gewicht und Tragweite. Aus diesem Grund ist sofortiges politisches Eingreifen gefordert.

 

Der vorliegende Änderungsantrag trägt dieser akuten Bedrohung des freien Internets Rechnung: Durch A) wird die Landesregierung nicht nur aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität zu ergreifen, sondern dies unverzüglich zu tun. B) formuliert Minimalanforderungen, die durch den zu schaffenden Rechtsrahmen gewährleistet werden müssen, um einen effektiven und bürgerfreundlichen Schutz der Netzneutralität zu garantieren. Zudem werden in Ziffer 3 Satz 3 des ursprünglichen Beschlussteils vom Netzzugangsanbieter priorisierte Dienste nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Priorisierte Dienste sind jedoch nicht im Sinne des Prinzips der Netzneutralität. Daher wird Ziffer 3 Satz 3 gestrichen.

 

 

 

Lukas Lamla

Daniel Schwerd

Frank Herrmann

Monika Pieper

Dr. Joachim Paul

 

und Fraktion

 

 


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