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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12384

 

29.06.2016

 

 

 

 

Beschlussempfehlung und Bericht

 

des Ausschusses für Kultur und Medien

 

 

 

 

zum Antrag

des Abgeordneten Schwerd (fraktionslos)

Drucksache

 

 

 

Funkregulierung: Angriff auf freie Firmware stoppen, Freifunk und Verbraucherschutz bewahren!

 

 

 

Berichterstatter                    Abgeordneter Karl Schultheis (SPD)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussempfehlung

 

Der Antrag des Abgeordneten Schwerd - Drucksache - wird abgelehnt.

 


 

 


 

Bericht

 

 

A         Allgemeines

 

Durch Beschluss des Plenums wurde am 2. März 2016 der Antrag des Abgeordneten Schwerd (fraktionslos) „Funkregulierung: Angriff auf freie Firmware stoppen, Freifunk und Verbraucherschutz bewahren!“ (Drucksache ) an den Ausschuss für Kultur und Medien zur alleinigen Beratung überwiesen.

 

Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass alternative Firmware auf WLAN-Funkgeräten eingesetzt werden kann und darf, dass die Richtlinie 2014/53/EU entschärft wird und dass bei der Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU in nationales Recht die Belange der Verbraucher und der freien Bürgernetze ausreichend berücksichtigt werden.

 

 

B         Beratungsverfahren

 

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag am 23. Juni 2016 zur Beratung aufgerufen und über eine Beschlussempfehlung abgestimmt.

 

Der Antragsteller führte aus, dass die angesprochene Richtlinie mittlerweile in Kraft getreten sei. Dabei gehe es nicht nur um die Gefährdung des Freifunks, sondern auch um die Sicherheit von Routern und damit um den Schutz privater Netze.

 

Die Fraktion der PIRATEN wies auf die positiven Signale der Landesregierung zur Unterstützung des Freifunks hin und bestätigte die Relevanz des Antrages. Sie bedauerte, dass der Antrag nicht im Europaausschuss beraten wird.

 

Die Landesregierung kommt zu einer anderen Auslegung der Rechtfolgen der Funkanlagen-Richtlinie. Sie bestätigt das In-Kraft-Treten der Richtlinie mit der Befugnis zum Erlassen von Rechtakten. Die Landesregierung sagte zu, dass sie sich bei der Ausgestaltung der Richtlinie für die Interessen der von dem Land Nordrhein-Westfalen geförderten Freifunkinitiativen einsetzen werde. Dazu bedürfe es des Antrages nicht.

 

 

C         Abstimmung

 

Der Antrag des Abgeordneten Schwerd (fraktionslos) wurde im Ausschuss für Kultur und Medien am 23. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der PIRATEN bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

 

 

 

Karl Schultheis

- Vorsitzender -


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