LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11098 |
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10.02.2016 |
Kleine Anfrage 4445
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Leiharbeit in Landesministerien und deren nachgeordnete Behörden
Ein unbefristeter Arbeitsplatz stellt für viele Menschen den Fixpunkt der eigenen Existenzsicherung dar. Leiharbeit ist hingegen meist eine Übergangslösung, da sich eine längerfristige Lebensplanung auf dieser unsicheren Grundlage nicht realisieren lässt.
Dem Land kommt dabei eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft zu. Es stellt sich die Frage, wie die Ministerien des Landes, nachgeordnete Behörden und landeseigene Betriebe mit Leiharbeit umgehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Personen mit Leiharbeitsverträgen arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Zahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Welches sind jeweils Aufgabenbereiche, Tätigkeiten sowie Gründe für die Leiharbeit? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie stellt sich jeweils die Lohndifferenz zwischen Leiharbeitskräften und angestellten Stammkräften dar? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Welche Kosten haben die Leiharbeitsverträge jeweils verursacht? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
5. Welche Personalausgaben wurden jeweils im Gegenzug eingespart? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
Daniel Schwerd