LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11097 |
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10.02.2016 |
Kleine Anfrage 4444
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Befristete Arbeitsverträge in Landesministerien und deren nachgeordnete Behörden
Ein unbefristeter Arbeitsplatz stellt für viele Menschen den Fixpunkt der eigenen Existenzsicherung dar. Befristungen sind hingegen meist Übergangslösungen, da sich eine längerfristige Lebensplanung auf dieser unsicheren Grundlage nicht realisieren lässt.
Dem Land kommt dabei eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft zu. Es stellt sich die Frage, wie die Ministerien des Landes, nachgeordnete Behörden und landeseigene Betriebe mit befristeten Arbeitsplätzen umgehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Personen mit unbefristeten Arbeitsverträgen, mit befristeten Arbeitsverträgen und mit Minijobs arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Stellenzahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Wie viele Neueinstellungen gab es in den Jahren 2014 und 2015 in den Ministerien des Landes, deren nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betrieben? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Jahren und Behörden sowie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie viele davon waren jeweils nur befristet? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach den Kalenderjahren, Befristungsgründen (bzw. Angabe „Sachgrundlos“) und Behörden, nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Wie viele Befristungen wurden 2014 und 2015 jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde verlängert?
5. In welche Rechtsstreitigkeiten waren die Ministerien, nachgeordnete Behörden bzw. landeseigene Betriebe in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen verwickelt? Geben Sie Ergebnisse (Entscheidungen für/gegen die Behörde, Vergleich o.ä.) sowie die Kosten des Verfahrens an.
Daniel Schwerd