LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/10780 |
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19.01.2016 |
Antrag
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Für faire Lastenverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Kostenerhöhungen gerecht auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilen!
I. Bezahlbare Gesundheitsfürsorge für alle ist Errungenschaft des Sozialstaates
Eine bezahlbare Gesundheitsfürsorge für alle Menschen ist eine der wichtigsten Errungenschaften unseres Sozialstaates. Sie ruht auf dem Solidarprinzip, nach dem ein jeder nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit an den gemeinsamen Lasten beteiligt wird. Die Gemeinschaft trägt dabei finanzielle Risiken, die aus Gesundheitsfürsorge einzelner entstehen. Eine ausbalancierte Verteilung aus gutverdienenden bzw. gesunden Menschen einerseits und weniger gut verdienenden bzw. chronisch Kranken ist notwendig, damit dieses System finanzierbar bleibt und für alle angemessene Gesundheitsleistungen zur Verfügung stehen. Die Familienmitversicherung schützt Familien vor finanzieller Überforderung.
Eine weitere wichtige Errungenschaft war die paritätische Aufteilung der Gesundheitskosten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Gerade Gesundheitsvorsorge kommt auch der Arbeitgeberseite durch geringere Fehlzeiten und Ausfallkosten zugute.
Diese Prinzipien sind von zwei Seiten in Gefahr. Zum einen ist es gut verdienenden und gesunden Personen möglich, die Solidargemeinschaft zu verlassen und sich zu günstigeren Tarifen individuell zu versichern. Einige Personengruppen sind von der gesetzlichen Krankenversicherung komplett ausgenommen. Dies führt dazu, dass tendenziell kränkere und weniger gut verdienende Menschen in der Mitgliederbasis verbleiben als der Schnitt der Gemeinschaft. Das Solidarsystem droht so in eine Schieflage zu geraten, da mehr Kranken weniger zahlungskräftige Mitglieder gegenüberstehen. Der demografische Wandel und gesundheitlicher Fortschritt verschärfen das finanzielle Problem.
Zum Anderen ist seit dem 1. Januar 2015 der Arbeitgeberanteil an den Krankenversicherungskosten gedeckelt. Soweit Krankenversicherungen mit ihren Mitteln nicht auskommen, können Sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die dann ausschließlich vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Damit werden zukünftig steigende Krankheitskosten und kommende Beitragserhöhungen einseitig der Arbeitnehmerseite auferlegt. Im Jahr 2016 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag mit 1,1% angegeben. Nahezu alle Kassen machen von der Erhebung eines Zusatzbeitrages Gebrauch, durchschnittlich wurde dieser Beitrag von 2015 auf 2016 um über 22% bzw. 0,2 Prozentpunkte gesteigert.
II. Der Landtag stellt fest:
1. Die solidarische Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Errungenschaften des Sozialstaates. Für das Funktionieren des Solidarprinzips ist eine ausgewogene Beteiligung vieler Menschen an den gemeinsamen Lasten jeweils nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit wichtig.
2. Ausnahmen speziell für zahlungskräftige oder gesunde Menschen drohen das Solidarprinzip in eine Schieflage zu versetzen.
3. Alle zukünftigen Beitragserhöhungen durch steigende Kosten einseitig der Arbeitnehmerseite aufzuerlegen ist unsolidarisch.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Mitgliederbasis der gesetzlichen Krankenversicherung möglichst ausgewogen bleibt;
2. eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. zu unterstützen, nach der der einkommensabhängige Zusatzbeitrag in Zukunft nicht mehr alleine vom Arbeitnehmer getragen werden soll.
Daniel Schwerd