Liebe verdient Respekt: Ehe für alle!

rainbowLiebe verdient Respekt. Alle Menschen sollen ungeachtet ihres Geschlechtes das gleiche Recht haben, einander zu heiraten. Auch andere, auf dauerhafte Verantwortung angelegte Partnerschaften und Lebensgemeinschaften müssen berücksichtigt werden.

Durch das irische Referendum ist die Forderung, Heiraten und Ehe für alle Menschen ungeachtet ihres Geschlechtes zu ermöglichen, wieder in den Fokus gerückt. 62,1% aller Abstimmenden waren dafür, dass auch homosexuelle Paare heiraten können sollen. Die Wahlbeteiligung war mit 60,5% beeindruckend hoch.

Eines Volksentscheids bedarf es im Grunde nicht: Der Grundsatz der Gleichstellung aller Menschen ungeachtet ihres Geschlechts gebietet die Gleichbehandlung auch in Bezug auf die Ehe. Dies umfasst dann nicht nur auch homosexuelle Paare, sondern ausdrücklich Menschen aller Geschlechter und Orientierungen.

Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat eine Entschließung zur vollständigen Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare verabschiedet. Die Bundesregierung wird darin gebeten, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaften homosexueller Paare zu beenden. Dies stellt einen ersten, begrüßenswerten Schritt zur Öffnung der Ehe für alle dar.

Ehen erster und zweiter Klasse darf es nicht geben.

Artikel 1 des Grundgesetzes basiert auf der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Der Vielfalt aller Lebensstile muss daher diskriminierungsfrei und in voller Gleichberechtigung entsprochen werden. Eine tatsächlich diskriminierungsfreie Öffnung der Ehe muss eine einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle wirksam überwinden. Die wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens muss ermöglicht werden, um der möglichen Vielfalt aller Lebensentwürfe gleichberechtigt gerecht zu werden.

Das Eheversprechen ist eine persönliche Entscheidung. Niemand soll berechtigt sein, die Ausgestaltung der Eheform festzulegen oder auf bestimmte Geschlechter oder Lebensmodelle zu begrenzen.

Alle Formen der homosexuellen, heterosexuellen, queeren und polyamourösen Partnerschaften sowie Lebensgemeinschaften, die eine auf Dauer angelegte Verantwortung füreinander enthalten, müssen vollumfänglich gleichgestellt werden.

Durch die Ehe für alle wird weder die klassische Ehe zwischen Mann und Frau diskriminiert, noch die Familie benachteiligt.

In unserem Land leben viele tausend Regenbogenfamilien, denen bislang die volle rechtliche Anerkennung verwehrt ist, oder Familien mit anderen Beziehungs- und Verantwortungsmodellen. Die Ehe für alle sorgt dafür, Diskriminierungen dieser Familien abzubauen. Dies dient unmittelbar auch dem Kindeswohl der in diesen Familien aufwachsenden Kinder.

Schutz und Förderung von Familien darf nicht im Wesentlichen allein von der steuerlichen Förderung einer Verbindung von Mann und Frau abhängig sein. Die steuerliche Förderung der „Hausfrauenehe“ sichert Familien nicht.


Die Piratenfraktion hat einen entsprechenden Antrag unter der Drucksachennummer 16/8972 eingereicht, der am 26. Juni 2015 im Plenum behandelt werden wird.

Der WDR und die Gottschalk-Millionengage

thomas-gottschalk-749858_640     „Nur wer etwas leistet, kann sich etwas leisten.“
     Michail Gorbatschow

Der WDR hat bestätigt, dass Honorarzahlungen insgesamt in Millionenhöhe an Thomas Gottschalk auch nach dem vorzeitigen Ende der ARD-Vorabendshow „Gottschalk live“ geflossen sind. In dem Vertrag, den die ARD-Tochter Degeto mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment über die Produktion der Sendung abgeschlossen habe, sei die Fortzahlung des Moderatorenhonorars bis zum Auslaufen des Vertrags zum Jahresende 2012 enthalten gewesen. Summen nannte der WDR nicht, offenbar war trotz des Endes aufgrund zu geringer Quoten nach etwa der Hälfte der vereinbarten Sendungen die gesamte Summe in Höhe von 4,6 Millionen Euro vertraglich fällig, so dass womöglich über 2 Millionen Euro ohne Gegenleistung flossen.

Der Vertrag erscheint ungünstig verhandelt, wenn die komplette Summe auch bei vorzeitigem Ende fällig ist: Mindestens sollten wenigstens die Gottschalk durch den Nicht-Auftritt ersparten Kosten abgezogen werden können.

Derartige Summen für Fernsehstars im Zusammenhang mit Gebührengeldern sind den Gebührenzahlern heutzutage kaum noch zu vermitteln.

Der WDR betont, dass die Sendung im von Werbung getragenen Vorabendprogramm des Ersten ausgestrahlt wurde, diese also ausschließlich über Werbeeinnahmen und nicht über Gebührengelder finanziert worden sei. Überdies hält sich der WDR zugute, dass das Honorar für Thomas Gottschalk an seinem Marktwert und seiner Bekanntheit als einem „der beliebtesten Moderatoren in Deutschland“ orientiert habe. Insofern sei der Vertrag in branchenüblicher Weise für ein erfolgversprechendes Format abgeschlossen worden.

Demgegenüber hat die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm darauf hingewiesen, dass von der WDR-Programmplanung selbst im Vorfeld eine Marktstudie unternommen worden sei, bei der achthundert Fernsehzuschauer telefonisch befragt wurden. Diese Studie habe zu dem Ergebnis geführt, dass 39 Prozent der Befragten im Vorhinein angaben, sie würden die geplante Sendung „wahrscheinlich nicht“ oder „bestimmt nicht“ ansehen, weil ihnen der ausgewählte Moderator nicht zusagte.

Bei der Programmplanung und den Vertragsverhandlungen fehlte es an Transparenz und nach Bekanntwerden der Missstände an Aufklärung: Die Konstruktion der Auftragsvergabe über Tochterfirmen des WDR sorgt für gezielt beabsichtigte Intransparenz und verunmöglicht demzufolge bewusst die Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsgremien.

Die Trennung zwischen Gebühren- und Werbegeldern, wie der WDR argumentiert, erscheint zudem mehr als fragwürdig. Denn Werbezeit ist auf die Vorabendzeit begrenzt, die dort erzielten Einnahmen sollen bestimmungsgemäß dem ganzen Sendebetrieb zu Gute kommen.

Nicht zuletzt sollte über Konsequenzen für die anstehende Novelle des WDR-Gesetzes nachgedacht werden, damit sich solche fragwürdigen Fälle nicht wiederholen können.

Ich habe heute an die Landesregierung zwei kleine Anfragen gestellt, um mehr Transparenz einzufordern, und die Bewertung der Landesregierung einzuholen. Die Anfragen sind unter der Dokumentennummer 16/9021 (Themenblock Transparenz und Aufklärung) sowie der Dokumentennummer 16/9022 (Themenblock Bewertung und Konsequenzen) veröffentlicht.

Folgende Fragen habe ich gestellt:

Zum Themenblock „Transparenz und Aufklärung“:

  • Welche Summen sind an Thomas Gottschalk aufgrund dieses Vertrages geflossen bzw. fällig geworden? Schlüsseln Sie die Beträge auf nach Summen, die aufgrund ausgestrahlter Sendungen fällig waren und Summen, die auch nach dem vorzeitigen Ende der Produktion noch fällig wurden.
  • Warum hat sich die Sendeanstalten auf derart hohe Ausfallzahlungen festgelegt, obwohl nach den vorliegenden Erkenntnissen des Controlling aus dem eigenen Haus an Warnungen über mangelndem Zuspruch nicht gefehlt hat und ein vorzeitiges Ende der Show daher bereits vorhersehbar war?
  • Sind die Einnahmen aus den Werbeeinahmen des Vorabendprogramms nach Ansicht der Landesregierung tatsächlich losgelöst vom allgemeinen Gebührenaufkommen zu betrachten?
  • Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Aufsichtsgremien und zur Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verpflichteten und berechtigten Stellen ihrer Aufgabe ausreichend nachkommen konnten, wenn von Tochterunternehmen des Senders geschlossene Verträge dort nicht vorgelegt werden bzw. deren Kontrolle nicht unterliegen?
  • Seit wann ist die Landesregierung in Kenntnis über den Vertrag und die Umstände seines Zustandekommens?

Zum Themenblock „Bewertungen und Konsequenzen“:

  • Ist der Abschluss von Verträgen mit persönlichen Honoraren in Millionenhöhe durch öffentlich-rechtliche Sender, wie hier mit Thomas Gottschalk, angemessen? Begründen Sie Ihre Antwort.
  • Sind der Vertragsschluss und dessen Geheimhaltung durch ein Tochterunternehmen angemessen? Begründen Sie dies, gehen Sie auf die Fragestellungen der Transparenz gegenüber Gebührenzahlern und den Aufsichtsgremien bzw. den zur Aufsicht berechtigten und verpflichteten Stellen ein.
  • Ist die Vereinbarung einer vollständigen, ungekürzten Zahlung auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung angemessen? Begründen Sie Ihre Antwort.
  • Welche Konsequenzen sind aus diesen Vorkommnissen für die Novelle des WDR-Gesetzes zu ziehen? Gehen Sie darauf ein, ob Transparenzerfordernisse ausgedehnt werden müssen, zum Beispiel auf Tochterunternehmen.
  • Welche Konsequenzen sind aus diesen Vorkommnissen durch die Landesregierung zu ziehen? Nennen Sie geplante und bereits ergriffene Maßnahmen.

Wenn die Antworten eintreffen, werde ich sie hier bekanntgeben.

Ausufernde mobile Überwachung in NRW: Detaildaten angefragt

2015-06-11 00_32_37-Kleine Anfrage - MMD16-8914.pdfVor einigen Wochen stellten Kollegin Birgit Rydlewski und Kollege Torsten Sommer mehrere kleine Anfragen, um einen Überblick über die mobile Telekommunikationsüberwachung in Dortmund und Düsseldorf zu erhalten. Gefragt wurde jeweils nach mobiler Überwachung durch örtliche Polizei, dem LKA und dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz.

Die Anfrage richtete sich explizit auf die Nutzung von

Aufgeschlüsselt nach Häufigkeit der Nutzung im Zeitraum ab 01.01.2014 zeichnete sich ein Bild ausufernder tausendfacher Überwachung.

In der Antwort wurde deutlich, dass es sich bei den Überwachungsinstrumenten nicht um ein Mittel handelt, welches mit Bedacht eingesetzt wird, sondern es wurden alleine in Dortmund über 100.000 Stille SMS versendet, um Personen zu orten. Eine inhaltliche Zuordnung zu Straftaten konnte die Landesregierung nicht liefern. Damit besteht im Nachhinein keine Kontrolle darüber, ob die Grundrechtseingriffe berechtigt waren oder nicht.

Vorausgegangen war eine große Anfrage der Piratenfraktion, in der wir nach detaillierten Daten gefragt hatten. Unsere Anfrage nach Erstellung einer Matrix, die die Daten detailliert auflistet und Gründen für die Überwachungsmaßnahmen der jeweiligen Straftat zuordnet, wurde abgelehnt.

Als Reaktion darauf haben wir uns dazu entschlossen, weitere gemeinsame kleine Anfragen nach den Daten aller weiteren Polizeibehörden in NRW zu versenden, um einen Überblick der Überwachungshäufigkeit im Land und damit die Detaildaten zu erhalten, die man uns zuvor verwehrt hat. Damit der Umfang einer kleinen Anfrage nicht gesprengt wird, haben wir für jede Kreispolizei separat gefragt. Von Aachen, Bielefeld und Bochum bis Warendorf, Wesel und Wuppertal. Die kleinen Anfragen findet Ihr alle auf meiner Kleinen-Anfragen-Seite (Nummern 124 bis 168).

Zudem habe ich für Köln und Bonn exemplarisch ebenfalls nach den Daten der Überwachung durch das Landeskriminalamt und des Verfassungsschutzes gefragt (Nummern 169 bis 172), wie sie die Kollegen für Dortmund und Düsseldorf erfragt hatten.

Die Landesregierung wird in etwa vier Wochen antworten. Wir dürfen gespannt sein.

Alan Turings Todestag – und was das für die Netzgemeinde bedeutet

Foto: cc-by-2.0 andreas_tw
Foto: cc-by-2.0 andreas_tw
Am 07.06.1954, vor 61 Jahren, hat sich Alan Turing das Leben genommen. Auf ihn geht die gesamte Computerwissenschaft zurück, für die er das theoretische Fundament gelegt hat. Wir Nerds und Netzmenschen sind heute gewissermaßen die Erben seiner Forschungen.

Er wurde Opfer einer Gesetzgebung, die Homosexualität unter Strafe stellte. Nachdem er zur chemischen Kastration verurteilt wurde, nahm er sich das Leben.

Das sollte uns eine Mahnung sein, dass wir uns nicht nur um die technologischen Aspekte des Netzes kümmern müssen, sondern auch um die Menschen, die täglich Opfer von Diskriminierung und Verfolgung werden. Das Internet ist davon nicht isoliert.

Ich habe dazu einen Video-Podcast gemacht, und freue mich über Verbreitung und Likes bei Youtube.

Foto von andreas_tw bei Flicker, Lizenz: Creative Commons Attribution 2.0 Generic

Piratenpartei: Desolater Stil innerparteilichen Umgangs

MegafonVorgestern habe ich einen Blogpost zum Ende der politischen Willensbildung in der Piratenpartei veröffentlicht. Dies ist einer der meistgelesenen Beiträge in meinem Blog geworden (ich wünschte, andere Themen würden ähnliche Resonanz erzeugen). Ich habe viel positives Feedback bekommen, aber nicht nur: Für meine Ausssage darin, der Landesverband Hessen hätte sein Programm gelöscht und stünde nun ohne da, bin ich von zwei Vorstandsmitgliedern des Landesverband via Twitter kritisiert worden. Diese, und einige weitere Tweets sind so bezeichnend für den oft destruktiven Stil des innerparteilichen Umgangs, dass ich sie Euch zeigen möchte.

Der politische Geschäftsführer der Piraten Hessen Alexander Schnapper derailte schon in seiner ersten Antwort auf meinen Beitrag, ein Paradebeispiel für den Kommunikationsstil unter Piraten. Kritik wird grundsätzlich personalisiert, hier die Qualifikation des Kritisierenden infrage gestellt.

Der Generalsekretär der Piratenpartei Hessen Robin Geddert nutzt die typische „alles falsch recherchiert“-Verteidigung, die bei Piraten ausgesprochen beliebt ist.

Dazu kann ich nur feststellen, dass es sich um die von mir beschriebene um die Beschlusslage des Landesverbandes Hessen handelt. Er hat auf seinem Landesparteitag 2014.1 im Oktober 2014 in Kassel beschlossen, das Programm zum 31.12.2014 „auslaufen“ zu lassen und anschließend durch ein neues zu ersetzen. Herr Geddert liegt leider falsch mit seiner Schlussfolgerung. Ein neues Programm ist bislang noch nicht beschlossen. Die Einreichungsfrist des kommenden Parteitages Ende Juni ist bereits vorbei, die vorliegenden Anträge kann man hier nachlesen:
http://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/2015.1/Anträge

Bezeichnend ist der Tweet des Bundesvorsitzenden der Piratenpartei Stefan Körner. Er schrieb:

Ich kann natürlich falsch liegen, aber die Koinzidenz zu dem Blogpost zum Ende der innerparteilichen Willensbildung, in dem ich die elektronischen Beteiligungsmöglichkeiten zum Beispiel durch Liquid Democracy-Tools als „Vision für die Zukunft“ bezeichnete, ist augenfällig. Vorraussetzend, er bezieht sich mit seinem – ansonsten zusammenhanglosen – Tweet auf meinen Blogpost, erkennt man auch hieran wieder zwei typische Kommunikationsmuster der Piraten: Das Reden über- anstatt miteinander, hier in Form eines „Nonmention“-Tweets ohne konkrete Namensnennung des Gemeinten, und Strohmann- und Dammbruch-Argumenten, hier: Dass jeder, der auf elektronische Beteiligung setzt, der Überwachung durch den NSA Vorschub leistet.

Als letztes möchte ich exemplarisch für die (wenigen) beleidigenden Kommentare, die ich erhielt, einen Tweet von Bernhard Koim, Kreistagsabgeordneter der Piratenpartei in Gotha zeigen, ohne weiteren Kommentar.

Das ein solcher Umgang zwischen Parteimitgliedern, mindestens aber zwischen Mandatsträgern der Piratenpartei untereinander, zudem in der Öffentlichkeit, untragbar ist, versteht sich eigentlich von selbst – die Piratenpartei trägt solches Verhalten aber konsequenzlos schon seit Jahren. Und das ist das weitere, zentrale Problem der Piraten.

Lest auch den Vorläufer: Piratenpartei: Innerparteiliche Beteiligung am Ende

Piratenpartei: Innerparteiliche Beteiligung am Ende

Piratenpartei 2015: Die innerparteiliche Beteiligung ist am Ende. Politische Willensbildung findet nicht mehr statt. Personenwahlen ersetzen Programmdiskurs. Die Chancen elektronischer Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten wurden vergeben. Die innerparteiliche Ausrichtungsumfrage ist eine Kapitulationserklärung.

2015-05-25 14_55_37-[Bund] Umfrage zur politischen Ausrichtung der Piratenpartei bis zur BundestagswGestern bekam ich eine E-Mail von der Mitgliederverwaltung der Piratenpartei. Darin fragt der Bundesvorstand, wie sich die Piratenpartei zu den Wahlen 2017 ausrichten soll. So heißt es beispielsweise in der zweiten Frage: „Mit welchen Themen sollen wir PIRATEN die kommenden Wahlkämpfe bestreiten?“. Aufgelistet werden anschließend 27 Punkte, die mit „Unbedingt – Eher Ja – Eher Nein – Auf keinen Fall“ bewertet werden sollen.

Die Auswahl der Punkte – wohl angelehnt an das Grundsatzprogramm – bildet aber kaum das Spektrum politischer Fragen ab. So finden sich die Punkte „Umwelt“ und „Landwirtschaft“ separat, „Europa“ sowie „Außenpolitik“, ebenso „Drogenpolitik“ und „Suchtpolitik“ unmittelbar untereinander. Dahingegen sucht man „Asyl“ oder „Flüchtlinge“ vergeblich. Genauso fehlt „Sozialpolitik“, „Arbeit“, „Medien“ oder schlicht „Netzpolitik“. Gleichstellung der Geschlechter wird mit Familienpolitik zusammengelegt. Den Punkt „Teilhabe“ gibt es nur als „Teilhabe am digitalen Leben“ – Teilhabe am analogen Leben ist nicht vorgesehen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Unter der Überschrift „Statements der Piratenpartei“ finden sich 22 Aussagen, die man mit „1: stimme voll und ganz zu“ bis „4: stimme gar nicht zu“ bewerten soll. Mir erscheinen die Fragen bisweilen suggestiv, so dass man sie eigentlich nur vollkommen bejahen oder verneinen soll. Manche Fragen verbinden sich mit einer Aussage, wie etwa „Wir brauchen ein Demokratie-Update, die repräsentative Demokratie hat sich aber bewährt.“ Was soll ein Nein zu dieser Aussage bedeuten? Dass sich die repräsentative Demokratie nicht bewährt hat, oder dass sie nicht geändert werden muss? Ein politisches Profil erarbeitet man mit solchen Fragen jedenfalls nicht.

Besonders zeigt sich die Suggestion im Kleinod von Frage „Im politischen Kampf sind für uns PIRATEN selbst Straftaten ein zulässiges Mittel“. Wer kann hier mit Ja antworten, ohne sich sofort einem innerparteilichen Shitstorm ausgesetzt zu sehen? Dabei ist hieran schön zu erkennen, dass diese Form politischer Befragung ohne Kontext und Diskurs vollkommen unnütz ist: Was sind die PIRATEN in diesem Zusammenhang? Die Partei als Ganzes? Jedes Mitglied für sich? Auch wenn es dabei nicht als Pirat in Erscheinung tritt? Um welche Art von Straftaten geht es denn? Was ist mit illegalen Tätigkeiten wie dem Verstoß gegen das Urheberrecht, den Hackerparagraphen? Dem Besitz von Cannabis, digitaler DDOS-Blockaden, der Veröffentlichung geheimer Dokumente? Wie sieht es mit dem Blasphemieparagraphen aus? In Vergangenheit wurde durch politische Aktionen das Verbot einst strafbewehrter Handlungen wie Abtreibung oder Homosexualität in Frage gestellt. Und dazu musste gegen diese Strafnormen verstoßen werden.

Diese so formulierte Frage dient alleine der Polarisierung, dem Stich ins Wespennest der Partei. Ich kann dahinter keine produktive Absicht erkennen. Den Diskurs um diese Frage ersetzt eine „Ja-Nein-Vielleicht“-Auswahl nicht. Eine Beteiligungssimulation – dabei haben wir die elektronischen Werkzeuge in der Schublade, einen solchen Diskurs dann auch zu führen.

Geradezu verzweifelt klingt die Bitte von Bundesvorsitzendem Stefan Körner, man solle bitte Kernthemen ankreuzen. „Bedenk bei Deiner Entscheidung, dass es hier einerseits um die Themen geht, die Dir persönlich besonders am Herzen liegen; auf der anderen Seite sollten die Themen unser Alleinstellungsmerkmal aufweisen“ heißt es in der Einladungsmail.

Personenwahlen ersetzen Programmdiskurs

Überhaupt, der Diskurs in der Partei: Seit geraumer Zeit gibt es keine funktionierenden politischen Entscheidungsprozesse in dieser Partei mehr, nicht auf Bundesebene, und in vielen Landesebenen auch nicht, soweit ich das überblicken kann. Der Landesverband Hessen hat im vergangenen Jahr gleich sein ganzes Programm gestrichen, und steht seit der Zeit ohne jede Ausrichtung da. [Siehe auch den neuen Blogpost vom 27.05.2015] Die letzen politisch-programmatischen Entscheidungen der Bundespartei sind im Vorfeld der Europawahlen getroffen worden. Seit dieser Zeit reihen sich Wahlparteitage an Wahlparteitage, gespeist durch Rücktritte und personelle Querelen. Der aktuelle Bundesvorstand hat auf einen inhaltlichen Parteitag gleich ganz verzichtet: Zwischen ihrer putschförmigen Wahl, die aufgrund von mehreren Rücktritten vorzeitig notwendig geworden war im Juni 2014, und jetzt dem Wiederwahltermin im Juli diesen Jahres gab es keine Mitgliederversammlung, die irgendwelche inhaltlichen Abstimmungen vornehmen könnte. Durch den vorzeitigen Rücktritt war schon der programmatische Parteitag 2014 entfallen. Personenwahlen ersetzen Programmdiskurs.

Gleichzeitig sind alle Ansätze, dieses Entscheidungsvakuum zu füllen, torpediert worden: Alle Formen elektronischer Mitbestimmungen wie Liquid Feedback oder die sogenannte „ständige Mitgliederversammlung“ wurden gestoppt oder gar nicht erst ernsthaft in Angriff genommen. Sogar der halbherzige Versuch, mit dem „BEO“, dem Basisentscheid online eine Briefabstimmung zu organisieren, ist gescheitert – die darin befindlichen Anträge schimmeln seit Monaten vor sich hin. Anstrengungen diesbezüglich sind nicht erkennbar.

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ heißt es in Art. 21 des Grundgesetzes. In §1 des Parteiengesetzes wird diese Willensbildung zur Pflicht von Parteien erklärt. Umfragen mit vorgegebenen Fragen und Antworten stellen für mich keinen politischen Diskurs dar. Insofern verletzt die Piratenpartei seit geraumer Zeit diese Pflicht.

Innerparteiliche Beteiligung galt mal als sehr hohes Gut der Piratenpartei. Gerade die neuen, elektronischen Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten waren ein Alleinstellungsmerkmal der Partei, eine Vision von politischer und gesellschaftlicher Partizipation im 21. Jahrhundert. Das ist alles kaputt, mittlerweile sind wir von unseren Möglichkeiten weit hinter die anderen Parteien zurückgefallen. Ja-nein-vielleicht-Umfragen statt Liquid Democracy hält man in der Piratenpartei jetzt für Beteiligung. Ein Elend.


Hier der Text der Einladungs-E-Mail in Gänze:

Hallo Daniel ,

wir werden die nächsten Wahlen nur gewinnen, wenn wir mit einem klaren Profil antreten. Mit einem Profil, das uns bestmöglich von anderen Parteien abgrenzt und unterscheidet. Der Wähler muss wissen, was er bekommt, wenn er sein Kreuzchen bei uns PIRATEN macht.
Dieses Profil, das sich in unseren Themenschwerpunkten ausdrückt, wollen wir gemeinsam mit Dir erarbeiten. Mit welchen Schwerpunktthemen sollen wir in die kommenden Wahlkämpfe gehen? Du findest nachstehend einige Fragen sowie einen Reigen von Themen, vor allem aus unserem Grundsatzprogramm. Die Fragen können bis zum 31.05.2015 beantwortet werden.

Bedenk bei Deiner Entscheidung, dass es hier einerseits um die Themen geht, die Dir persönlich besonders am Herzen liegen; auf der anderen Seite sollten die Themen unser Alleinstellungsmerkmal aufweisen.

Deine Meinung ist uns sehr wichtig:
http://limesurvey.piratenpartei.de/index.php?lang=de-informal&sid=177481&token=[$token].

Hinweis: Die Umfrage läuft bis zum Sonntag, den 31.Mai 2015 um 23:59 Uhr.

Stefan Körner
Für den Bundesvorstand

Die Umfrage selbst könnt ihr Euch hier ansehen:
Umfrage zur politischen Ausrichtung der Piratenpartei bis zur Bundestagswahl 2017 [PDF, 796kb]

Lest auch den Follow-Up: Piratenpartei: Desolater Stil innerparteilichen Umgangs

Besuchergruppe vor Ort

FotoGestern besuchte mich die 13. Klasse des Kölner Richard-Riemendschmidt-Berufskollegs. In einer gemeinsamen Veranstaltung mit den MdL-Kolleginnen und -Kollegen Christian Möbius (CDU), Ingrid Hack (SPD), Arndt Klocke (Grüne) und Yvonne Gebauer (FDP) stellten wir uns den Fragen der Schülerinnen und Schülern, die gerade auf ihre Abiturnoten und ihren Abschluss als Gestaltungstechniker warten.

Wir sprachen in erster Linie über die Flüchtlingsthematik und inwiefern sich diese auf Köln auswirkt. Dabei wurde deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler keine Unterscheidung in Armuts- und Kriegsflüchtlinge akzeptieren. Die Schülerinnen und Schüler beklagten sich über die bürokratischen Hürden im Asylverfahren, damit Flüchtlinge nicht über Jahre im Duldungsstatus verharren müssen und keine Perspektive haben. Sie fragen nach Möglichkeiten der Politik, die Not in den Herkunftsländern zu lindern. In diesem Zusammenhang sprachen wir über bewusstes Einkaufen und faire Produktion.

Ich bedanke mich bei den interessierten Schülerinnen und Schüler und bei Herrn Schleimer, der als Lehrer das Treffen arrangierte.

Neue Video-Podcasts zu Störerhaftung und BND-Spionageaffäre

Hallo liebe Blogleser_innen,

ich möchte zukünftig zu wichtigen Themen Video-Podcasts erstellen, damit Ihr einen schnellen Überblick über meine Arbeit erhaltet. Anbei die ersten beiden Podcasts.

Über die Störerhaftung und geplante Änderungen des Telemediengesetzes:

Zur BND-Spionageaffäre und unsere Reaktion darauf:

„Operation Last Chance“: Die letzten lebenden NS-Täter zur Verantwortung ziehen

Jew_Killings_in_Ivangorod_(1942)Der deutschen Ostfront im zweiten Weltkrieg folgte eine etwa 3000 Mann starke Tötungsbrigade, die sogenannten Einsatzgruppen. Sie wurden aus Polizisten, SD, Gestapo und Waffen-SS zusammengesetzt. Aufgeteilt in vier Gruppen bezeichnet mit A, B, C und D waren sie seit Juni 1941 in Osteuropa im Einsatz. Sie sollte in den eroberten Gebieten Führungspersonal, Beamte, Intellektuelle, Kranke und Behinderte, mutmaßliche Partisanen, vor allen Dingen aber: Juden töten.

Man umstellte die Opfer – Männer, Frauen und Kinder – und brachte sie außerhalb der Ortschaften. Dort wurden die Menschen erschossen und in Panzergräben, Steinbrüchen, Kiesgruben oder Schluchten verscharrt. Mindestens eine Millionen Mal legten diese Einsatzgruppen das Gewehr an und erschossen einen Menschen. Das Unterkommando 4a der Einsatzgruppe C etwa tötete allein am 29. und 30. September 1941 in Zusammenarbeit mit Wehrmacht und Polizei in Kiew 33.771 Juden und verscharrten sie in der Schlucht von Babyn Jar. Später kamen mobile Gaswagen zum Einsatz, damit die Massentötungen die Einheiten nicht zu sehr seelisch belasten. Darin wurden die Opfer mit den Motorabgasen ermordet.

In den NS-Archiven liegen insgesamt 195 sog. Ereignismeldungen vor, insgesamt mehr als 4000 Seiten Papier. In ihnen ist, mit Datum, Ort und konkreten Umständen, der Mord an mindestens 535.000 Menschen dokumentiert.

Im sogenannten Einsatzgruppenprozess 1947 und 48 sollten diese Taten verfolgt werden. Insgesamt 24 Kommandeure standen vor Gericht – weil der Gerichtssaal über 24 Sitze für Angeklagte verfügte. Die meisten anderen Mitglieder der Einsatzgruppen blieben trotz der klaren Quellenlage unbehelligt. Das gleiche gilt für zahlreiche Täter in Konzentrationslagern, die sich später auf Befehlsnotstand beriefen.

Tradition des Wegschauens

386px-Oradour-sur-Glane_F-2Leider hat unser Land eine lange Tradition, solche Täter weder gerichtlich zu belangen, noch sie dorthin auszuliefern, wo ihnen der Prozess gemacht wurde. Auch innerhalb NRWs gibt es unrühmliche Beispiele wie den SS-General Heinz Lammerding, der die 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ gegen Partisanen kommandierte. Er wurde wegen des Massakers von Ordadour in Frankreich zum Tode verurteilt. Unbesorgt vor einer möglichen Auslieferung oder Verurteilung im Inland war Lammerding nach dem Krieg als Bauunternehmer im Düsseldorfer Norden tätig, und genoss anschließend seinen Lebensabend am Tegernsee.

2013 startete das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Deutschland die Kampagne „Operation Last Chance“, mit deren Hilfe die letzten noch lebenden Kriegsverbrecher in Deutschland aufgespürt werden sollen. Zunächst wurden in Berlin, Hamburg und Köln insgesamt 2.000 Plakate mit dem Motto „Spät, aber nicht zu spät!“ aufgehängt. Auf den schwarz-roten Plakaten war das Tor zum KZ Auschwitz abgebildet.

Am 1. Oktober 2014 übergab das Simon-Wiesenthal-Zentrum dem Bundes­innen­ministerium eine Liste mit den Namen von achtzig möglicherweise noch lebenden Mitgliedern der Einsatzgruppen. Der Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, wies darauf hin, dass es sich bei den auf der Liste aufgeführten Personen um die jüngsten Mitglieder der mobilen Einsatzgruppen handele, die zwischen 1920 und 1924 geboren wurden. Aufgrund dessen gehe man davon aus, dass einige davon möglicherweise noch am Leben und gesund genug seien, um angeklagt zu werden.

Liste liegt dem Bundesinnenministerium vor

Die Bundesregierung hat die Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg übermittelt. Aufgabe der Zentralen Stelle in Ludwigsburg ist es, das gesamte erreichbare ermittlungsrelevante Material über nationalsozialistische Verbrechen weltweit zu sammeln, zu sichten und auszuwerten. Hauptziel ist es dabei, nach Ort, Zeit und Täterkreis begrenzte Tatkomplexe herauszuarbeiten, um noch lebende und verfolgbare Beschuldigte festzustellen. Ist dies so weit wie möglich gelungen, schließt die Zentrale Stelle – die keine Anklagebehörde ist – ihre Vorermittlungen ab und leitet den Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zu.

Seit 1961 ist im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund die „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“ eingerichtet worden. Falls es zu Anklagen kommen sollte, findet der Prozess vor dem örtlich zuständigen Gericht statt.

Keine Maßnahmen der Regierung NRW

Der Justizminister des Landes NRW bekräftigte zwar auf meine Kleine Anfrage 2754 mit Schreiben vom 31. Oktober 2014, dass die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen der Landesregierung ein zentrales Anliegen sei, antwortete aber auch, dem Justizministerium des Landes sowie der „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“ läge die Liste gegenwärtig nicht vor. Aktive Maßnahmen seitens der Strafverfolgungsbehörden des Landes, diese Liste zu erlangen nannte der Minister nicht.

Das ist mir deutlich zu wenig. Ich erwarte, dass sich die Justizbehörden des Landes NRW sich mit allen dafür in Frage kommenden Stellen im In- und Ausland in Verbindung setzen, diese Liste besorgen und sie auswerten. Die Landesregierung sollte sich dafür verantwortlich fühlen, die dazu notwendigen Daten zu beschaffen und weiterzuleiten. Daher habe ich einen entsprechenden Antrag geschrieben.

Da sich dieses Thema allerdings nicht für parteipolitische Spielchen eignet, habe ich mich um einen gemeinsamen Beschlusstext aller Fraktionen bemüht. Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen diesem Antrag anschließen konnten, und wir im Parlament damit ein gemeinsames, starkes Zeichen setzen konnten, gerade auch angesichts wiederaufflackernder antisemitischer Taten in Deutschland und Europa.

Gemeinsamen Antrag im Parlament erreicht

Die Holschuld des Justizministeriums aus meinem ursprünglichen Antrag wurde leider in der späteren Beratung zu einer Bringschuld aller anderen Stellen abgeschwächt – das finde ich sehr schade. Ich erwarte, dass das Justizministerium sich auch ohne eine expliziten Beschluss dafür verantwortlich fühlt, alle relevanten Informationen zur Verfolgung der letzten lebenden NS-Täter aktiv beim Bundesinnenministerium, bei den Bundesjustizbehörden und beim Simon-Wiesenthal-Center abzuholen. Der vereinbarten Berichterstattung durch die Landesregierung bis zum Ende des Jahres sehen wir gespannt entgegen.

antifapiratenIn einer aktuellen Umfrage der Bertelsmann-Stiftung sagen 81 Prozent der Deutschen, dass sie die Geschichte der Judenverfolgung gerne „hinter sich lassen“ würden. Und 58 Prozent der Befragten wollen einen regelrechten Schlussstrich unter dieses Kapitel der deutschen Geschichte ziehen.

Doch einen Schlussstrich unter diese Verbrechen darf es niemals geben! Die Mahnung an diese Verbrechen ist wichtig und muss weitergelten! Wer Geschichte vergisst, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen!


Dieser Artikel erschien zunächst bei den Ruhrbaronen und bei HaGalil.

BND-Spionageskandal: Auch Unternehmen bei und aus Köln betroffen!

CDv1_GkW8AAP4mAIn Anlehnung an die heute abgehaltene aktuelle Stunde habe ich eine Pressemitteilung verfasst, die ich den Pressevertretern in Köln und Umgebung zukommen lasse.

BND-Spionageskandal – Auch Unternehmen aus und bei Köln betroffen – Daniel Schwerd erstattet Anzeige.

Daniel Schwerd, Kölner Landtagsabgeordneter der Piratenpartei erstattete heute Strafanzeige [1] gegen führende Beamte im Kanzleramt und beim Bundesnachrichtendienst (BND).
Der BND soll nach neuesten Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses, bereits 2008 eng mit dem US-Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und zur Ausspähung von Tausenden deutschen Unternehmen und Bürgern beigetragen haben.

Der Untersuchungsausschuss wurde darüber informiert, dass über 40.000 Suchparameter angelegt worden sind, so genannte Selektoren. Damit wurden gezielt Daten deutscher und europäischer Unternehmen an Internet-Knotenpunkten abgegriffen und Spionage betrieben. Über die Zahl der durchgeführten Operationen schweigen sich die Verantwortlichen bisher aus. Experten gehen davon aus, dass diese Zahl um ein Vielfaches höher ist.

Daniel Schwerd prangerte die Untätigkeit der Landes- und Bundesregierung in der heutigen aktuellen Stunde des Landtages an. „Es wurde bekannt, dass zwei Kommunikationsunternehmen in der Nähe von Köln vom britischen Nachrichtendienst ausgehorcht wurden. Wir waren bei einem der betroffenen Unternehmen vor Ort und haben hier im Landtag diverse Anträge gestellt, die samt und sonders abgelehnt wurden. Das Kölner Unternehmen DE-CIX wurde ebenfalls abgehört, und hat seinerseits Strafanzeige erstattet.

Eine Taktik der Nachrichtendienste ist es, gezielt Arbeitnehmer dieser Firmen auszuspionieren, um mit den gewonnenen Informationen in die Firmennetzwerke einzudringen. Es sind also Menschen in Nordrhein-Westfalen ganz persönlich betroffen. Die verantwortlichen Politiker aus dem zuständigen Bundeskanzleramt sowie die Führungsspitze des Bundesnachrichtendienstes müssen nach §99 Strafgesetzbuch (Geheimdienstliche Agententätigkeit) zur Rechenschaft gezogen werden,“ so Daniel Schwerd.

[1] Text der Strafanzeige: http://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/04/bnd/