Unschöne Wendung beim Leistungsschutzrecht

LeistungsschutzEine unschöne Wendung nahm die Haltung der Landesregierung zum Leistungsschutzrecht. Wie wir heute der Presse entnehmen konnten, will Ministerin Schwall-Düren im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Das heißt, dass die SPD auf die Möglichkeit, das LSR im Vermittlungsausschuss zu verzögern, verzichten will. Man ist zwar dagegen, tut aber nichts.

Das steht in krassem Widerspruch zu der Aussage, die wir vergangene Woche von ihr im Ausschuss für Kultur und Medien zu hören bekamen. „Alle Register gegen das Gesetz ziehen“, wie sie es dort zusagte, sieht anders aus. Die Beantragung einer Anhörung durch die Grünen zum Thema, der dafür sorgte, dass wir unseren Antrag gegen das Leistungsschutzrecht heute nicht im Plenum diskutierten, bekommt so auch eine ganz neue, fiese Note.

Wir haben folgende Pressemitteilung verfasst:

Leisungsschutzrecht: Ministerin Schwall-Düren darf nicht umkippen!

Kurz vor der Bundesrat-Abstimmung über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint die rot/grüne NRW-Landesregierung einzuknicken.

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Diese Landesregierung versagt in der Netzpolitik völlig. Die rot-grünen Politiker gehen vor den starken Verlagen in NRW in die Knie und brechen lieber uns gegenüber ihr Wort. Denn noch in der vergangenen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien sagte Ministerin Schwall-Düren, dass sie alle Register ziehen werde und sich auf breiter Front gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht einsetzen werde. Und heute? Heute kündigt zunächst sie und dann SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück an, dass das alles nicht mehr gelten soll.“

Frank Herrmann, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Es ist einfach nicht einzusehen, wieso die Ministerin sich an einem Tag in den Ausschuss setzt und zugibt, dass die Regelung zum Leistungsschutz für Presseverleger handwerklich schlecht und inhaltlich unsinnig ist, und eine Woche später komplett anders handelt. Wir fordern die Landesregierung auf, morgen im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen! Wir hoffen sehr auf ein Einsehen über Nacht. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass unzählige Blogger in eine völlige Rechtsunsicherheit gestoßen werden.“

Christopher Schrage vom Landesverband der Piratenpartei NRW:

„Die Landesregierung torpediert ihr eigenes Engagement im Bereich des Lokaljournalismus, denn die noch in der vergangenen Woche gelobten neuen und unabhängigen lokalen Online-Angebote wären die ersten, die unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu leiden hätten. Denn diese müssten schon direkt nur für Hinweise auf überregionale Berichte zahlen, oder sie schließen Exklusivverträge mit Großverlegern und untergraben damit ihre journalistische Unabhängigkeit.“

Nach Ansicht der Piraten in NRW sorgt das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger wegen unklarer Formulierungen für zusätzliche rechtliche Unsicherheit bei Bloggern und schützt die Urheber nicht ausreichend. Erste Beispiele gibt es bereits ( http://www.nfhdata.de/ ).

Hintergrund – Was bisher geschah:

Die Piratenfraktion hatte im Landtag NRW ihren Antrag “Nordrhein-Westfalen lehnt die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab” (Drucksache 16/2136) eingereicht. Ziel des Antrags war es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und ggf. anschließend Einspruch gegen den von der Bundesregierung eingereichten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) eingelegt wird.

Dieser Antrag hätte in der vergangenen Woche am 14.03.2013 im zuständigen Kultur- und Medienausschuss abschließend beraten werden müssen, um in der heutigen Plenarsitzung abgestimmt zu werden. Die die Landesregierung tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen signalisierten in der Ausschusssitzung, ebenso wie Ministerin Schwall-Düren für die Landesregierung, dass sie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorgelegten Form ablehnen.

Gleichwohl beantragte Matti Bolte (Bündnis90/Die Grünen) eine Expertenanhörung, um sich mit dem Thema noch ausführlicher zu beschäftigen. Durch diesen politischen Schachzug wurde verhindert, dass das Plenum den Antrag heute abstimmen kann. Letztlich haben sich die Parlamentarier an dieser Stelle ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten genommen. Bündnis90/Die Grünen haben somit verhindert, dass der Landtag NRW die Landesregierung mit einem eindeutigen Auftrag zur Bundesratssitzung schickt.

IHKen müssen Vorstandsgehälter offenlegen

Daniel Schwerd | Foto: Tobias M. EckrichEiner Pressemitteilung der Grünen NRW konnte man entnehmen, dass diese die Offenlegung der Vorstandsgehälter von IHK-Vorständen fordern.

Das finden wir toll, da wir das in der Vergangenheit bereits gefordert hatten – zusammen mit einer Reihe weiteren Forderungen nach Transparenz, Erhöhung von Effizienz und der demokratischen Mitbestimmung in diesen Institutionen. Ich konnte nicht widerstehen, die untenstehende Pressemitteilung herauszugeben.

IHKen müssen Vorstandsgehälter offenlegen

Die Piratenfraktion im Landtag NRW freut sich über die Entscheidung der Landtags-Grünen, sich der Forderung der Piraten nach eine Veröffentlichung der IHK-Vorstandsgehälter in NRW anzuschließen. „Wer wie die Industrie- und Handelskammern öffentliche Aufgaben wahrnimmt, steht in der Pflicht, sein Handeln transparent zu machen“, erklärt Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. Leider sieht die Realität zurzeit anders aus: „16 IHK in NRW, das sind 16 gut bezahlte Vorstände, 16 intransparente Verwaltungen, 16 mal unterschiedliches Briefpapier – das ist ein bürokratischer Wasserkopf. Wer das Privileg von Pflichtmitgliedsbeiträgen genießt, muss der Öffentlichkeit auch sagen, wofür er sie ausgibt“, so Schwerd.

Aus Sicht der Piratenfraktion NRW ist der aktuelle Vorstoß der Grünen jedoch nicht ausreichend. Die Grünen hatten Wirtschaftsminister Duin aufgefordert zu prüfen, ob das Transparenzgesetz NRW auch auf die IHK angewendet werden kann. „Die Grünen tun so, als sei die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter der IHK eine juristische Auslegungsfrage. Wir sagen: Es ist eine Frage des politischen Wollens. Eine geringfügige Änderung des Transparenz- oder des IHK-Gesetzes würde genügen, um die IHK juristisch zweifelsfrei zur Veröffentlichung ihrer Vorstandsgehälter zu verpflichten“, so Daniel Schwerd.

„Bei einer bloßen ‚Prüfung‘ durch das Wirtschaftsministerium wird hingegen nichts herumkommen“, befürchtet Schwerd. Das Wirtschaftsministerium hatte schon im Oktober 2012 auf eine Kleine Anfrage der Piraten (Drucksache 16/1196) geantwortet, dass es gesetzliche Maßnahmen ablehnt und auf freiwillige Selbstverpflichtungen der IHK setzt. „Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht ausreichend sind“, so Schwerd. „Wenn die Grünen ein ernsthaftes Interesse an mehr Transparenz bei den IHK haben, müssen wir den Weg der Gesetzgebung gehen: Wir erwarten eine entsprechende politische Initiative der Grünen für das nächste Plenum – hieran werden sich die Piraten gerne beteiligen.“

Sollten die Grünen keinen entsprechenden Entwurf vorlegen, wird die Piratenfraktion ein eigenes Papier einbringen. Die Offenlegung der IHK-Vorstandsgehälter ist aus Sicht der Piratenfraktion dabei nur ein erster Schritt: „Mittelfristig werden wir einen Entwurf für ein neues IHK-Gesetz erarbeiten, um auch die weiteren Missstände bei den IHK anzugehen – neben dem intransparentem Umgang mit den Geldern sind dies vor allem die ineffiziente Verwaltungsstruktur und die mangelnde Demokratie bei internen Willensbildungsprozessen,“ so Schwerd.

Foto: Tobias M. Eckrich

Wirtschaftsminister setzt geheim tagendes Lobbygremium ein

holzAn der jetzt veröffentlichten Umsetzungsverordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz gibt es von Piratenseite ganz massive Kritik. Insbesondere die sog. „Clearingstelle Mittelstand“ hat es in sich – stellt sie doch die Legalisierung und Institutionalisierung des Lobbyismus dar. Transparenz wurde aus dieser Stelle – offensichtlich ganz bewusst – herausgehalten. Abgerundet wird die Sache dadurch, dass die Kosten dieser Stelle der Steuerzahler trägt. Ich habe dazu die unten stehende Pressemitteilung verschickt.

Wirtschaftsminister setzt geheim tagendes Lobbygremium ein

„Ein weiteres Mal hat sich Wirtschaftsminister Duin gegen transparente Arbeitsabläufe in seinem Zuständigkeitsbereich entschieden“, so fasst der Wirtschaftspolitische Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, Daniel Schwerd, die neue Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz zusammen. Im Fokus der Kritik steht die aus Wirtschaftsvertretern bestehende „Clearingstelle Mittelstand“, die nun konkret wurde.

Nach dem Willen des Wirtschaftsministers soll diese explizit in „Vertraulichkeit“ tagen und erhält zudem die Möglichkeit, nicht nur eine Stellungnahme abzugeben, sondern fortdauernd am Entstehungsprozess von Gesetzen mit Mittelstandsrelevanz mitwirken zu können. Einmalig in Deutschland erhalten auf diese Weise bezahlte Interessensvertreter per Gesetz das Recht, aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen – lange bevor die gewählten Abgeordneten im Landtag die Gesetzesentwürfe zu Gesicht bekommen.

„Viel schlimmer hätte es nicht kommen können“, so Schwerd. „Wir sehen unsere Befürchtung bestätigt, dass das Mittelstandsförderungsgesetz ein Einfallstor für den Lobbyismus darstellt. Geheim tagende Lobbyveranstaltungen haben aber definitiv keinen Platz im Gesetzgebungsverfahren!“

Diese Woche im Plenum

TO2Diese Woche Mittwoch, Donnerstag und Freitag finden drei Plenartage statt. Der erste Plenartag steht im Zeichen des Haushalts, der in dritter Lesung besprochen und verabschiedet werden wird. Der Landesregierung und jeder Fraktion stehen 45 Minuten Redezeit zu. Der WDR will übertragen.

Am Donnerstag, 21. März, werde ich drei Redeslots übernehmen: Gegen 15:55 Uhr TOP 7 „Mit Forschung und Entwicklung den Mittelstand in NRW stärken“ (ein Antrag der CDU), etwa 16:55 Uhr TOP 10 „Fahrplan Breitbandausbau“ (ein Antrag von uns) und gegen 19:20 Uhr TOP 15 „NRWs Wirtschaft braucht Freiräume“ (ein Antrag der CDU). Achtung, Uhrzeiten können sich jederzeit kurzfristig verschieben.

Am Freitag, 22. März, werde ich gegen 12:55 Uhr zu TOP 4 „Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen“ (von der CDU) und gegen 13:55 Uhr zu TOP 6 „Abschaffung der Störerhaftung“ reden (letzteres ein Antrag von uns). Auf die Rede zur Störerhaftung und zum Breitbandausbau freue ich mich sehr, sind es doch originäre Piratenthemen, und auf unserer Agenda ganz weit oben.

Der Antrag zum Leistungsschutzrecht, der eigentlich auch diese Woche ins Plenum kommen sollte, ist aufgrund des Anhörungsantrags der Grünen verschoben worden.

Landesregierung begrüßt unseren Antrag gegen das LSR

MdL Daniel SchwerdHeute im Kultur- und Medienausschuss hat Frau Ministerin Schwall-Düren klare Worte gegen den vorliegenden Entwurf zum Leistungsschutzrecht gefunden, und unseren Antrag auf Ablehnung des Leistungsschutzrechtes sehr deutlich unterstützt. Sie sagte, die Landesregierung würde die erforderlichen Schritte ergreifen, die im Bundesrat möglich seien.

Seitens der Grünen wurde der Antrag auf Durchführung einer Anhörung gestellt – das bedeutet leider, dass der Antrag in der kommenden Woche im Plenum nicht mehr behandelt wird. Andererseits bietet es die Möglichkeit, im Rahmen der Anhörung einige Experten zu Wort kommen zu lassen und die Kritik noch deutlicher zu formulieren. Die SPD unterstützte diesen Antrag auf Anhörung, erwartungsgemäß lehnen CDU und FDP die Anhörung – und natürlich auch unseren Antrag – ab.

Wir haben dazu die untenstehende Pressemitteilung herausgegeben:

Daniel Schwerd, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, zur heutigen Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien und zum neuen Leistungsschutzrecht:

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung unseren Antrag auf Ablehnung der Einführung eines neuen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage begrüßt. Frau Ministerin Schwall-Düren hat angekündigt, sich in der kommenden Woche im Bundesrat für eine Änderung des vor zwei Wochen vom Bundestag verabschiedeten neuen Leistungsschutzrechtes einzusetzen. Das bestätigt unsere Einschätzung, dass das verabschiedete Gesetz in dieser Form untauglich ist. Es berücksichtigt nicht die Interessen der Journalisten, eröffnet massive Rechtsunsicherheiten und schränkt die Meinungs- und Informationsfreiheit erheblich ein.

Der Ausschuss Kultur und Medien wird im Landtag NRW eine ausführliche Anhörung zum Thema durchführen, um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten zum Schutz der journalistischen Arbeit im Internet zu besprechen. Dieser Anhörung blicken wir gespannt entgegen. Wir bedauern aber, dass vor der Entscheidung im Bundesrat die Befassung im Plenum des Landtags NRW nicht mehr möglich ist. Im weiteren Verlauf werden wir uns ganz klar gegen das neue Schutzrecht und unter anderem für eine Stärkung der Rechte der Urheber und Verwerter gegenüber den Verlagen einsetzen.“

Antrag der Piratenfraktion NRW:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2136.pdf

Reden zum Haushalt 2013

Am 28.02. hielt ich die zwei Reden zu den Haushaltsbereichen, für die ich verantwortlich bin. Wir nutzen die Redeslots, um unsere Ziele in diesem Bereich vorzustellen und zu konkretisieren, und auf die haushaltsrelevanten Änderungsvorschläge hinzuweisen, die die Regierung zuvor abgelehnt hatte.

Hier die Rede zu Einzelplan 02 (Medien) des Haushaltsentwurfs 2013:

In der Rede zu Einzelplan 14 (Wirtschaft, Industrie, Mittelstand und Handwerk) des Haushaltsentwurfs 2013 habe ich insbesondere zum Breitbandausbau, zur Kreativwirtschaft und zu Innovationsförderung gesprochen.

Über Feedback freue ich mich!

Piraten und die Landtagswahl in Tirol

Um als Partei für die Landtagswahl in Tirol zugelassen zu werden, benötigen die Piraten dort nicht weniger als 1% der Wählerstimmen vorab als Unterstützer. Zu allem Überfluss muss jede dieser Unterschriften beglaubigt werden, oder unmittelbar in Gegenwart eines Gemeindebeamten vor Ort unterschrieben sein. Eine Regelung, die praktisch nicht zu erfüllen ist.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn eine/r der jetzigen Abgeordneten seine Unterstützung ausspricht, wird diese Hürde gesenkt.

Ich habe die Abgeordneten des Tiroler Landtags angeschrieben, ob jemand der Piratenpartei Tirol – ungeachtet eventuell vorhandener inhaltlicher Differenzen – ihre/seine Unterstützung aussprechen möchte. Ich bin sehr gespannt, ob ein/e Abgeordnete/r dort den Piraten und der Demokratie eine Chance gibt, und halte Euch auf dem Laufenden.

Sehr geehrte Abgeordnete des Tiroler Landtages,

die Piratenpartei Tirol möchte an der kommenden Wahl zum Tiroler Landtag teilnehmen. Da die Piratenpartei bisher in Tirol noch an keiner Landtagswahl teilgenommen hat, müssen laut Landtagswahlordnung Unterstützungserklärungen durch die Bevölkerung geleistet werden. Nach der geltenden Regelung werden ein Prozent der abgegebenen Wählerstimmen der letzten Landtagswahl an Unterstützungserklärungen benötigt.

Die aktuelle Landtagswahlordnung sieht vor, dass potentielle Unterstützer entweder in den Gemeindeämtern vor einer/m Gemeindebeamten/in direkt unterschreiben müssen – oder eine notariell/gerichtlich beglaubigte Unterstützererklärung vorliegen muss. Es hat sich herausgestellt, dass es nahezu unmöglich ist, mit knappen Ressourcen an der Tiroler Demokratie zu partizipieren.

Eine Regelung, die ursprünglich demokratiefeindliche oder populistische Splitterparteien und „Spaßparteien“, daran hindern sollte eine Plattform zu erhalten, ist ebenso eine unverhältnismäßige Hürde für Parteien mit ernsthaftem und demokratischem Ansatz, wie im Falle der PIRATEN, geworden.

Glücklicherweise sieht eben diese Landtagswahlordnung eine Regelung vor, die diese Schwelle erheblich reduzieren würde.

Ausschnitt aus der TLWO 4. Abschnitt, §29, Absatz 4:
„…Wird ein Wahlvorschlag von einem Abgeordneten zum Tiroler Landtag schriftlich unterstützt, so ersetzt eine solche dem Wahlvorschlag angeschlossene Unterstützungserklärung ein Drittel der erforderlichen Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten, aufgerundet auf die nächstfolgende ganze Zahl. Ein Abgeordneter darf auf diese Weise in jedem Wahlkreis nur eine Wählergruppe unterstützen.“

Daher die Bitte und der Appell an Ihr Demokratieverständnis, uns trotz gegebenenfalls vorhandener inhaltlicher Differenzen die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl teilnehmen zu dürfen und uns Ihre schriftliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Auch wenn Sie sich gegen eine schriftliche Unterstützung aussprechen sollten, würden wir uns freuen, wenn diesbezüglich eine Stellungnahme Ihrerseits erfolgen würde.

Mit freundlichen Grüßen