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Mario Sixtus und Alexander Lehmann haben ein tolles Video produziert, welches anschaulich erklärt, wohin die Drosselpläne der Telekom wirklich führen werden. Viel Spaß!

Buch und Stimme: Mario Sixtus
Animation: Alexander Lehmann
Musik: Alexander Blu
Lizenz: CC-BY

Offener Brief an den WDR-Rundfunkrat

Sehr geehrte Frau Hieronymi,

die Redaktionsgruppe „Junges Fernsehen“ des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag „Dunk den Herrn“ der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung „Kebekus“ im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.

Aus unserer Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.

Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten. Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.

Wir würden uns wünschen, dass der WDR-Rundfunkrat als Aufsichtsgremium des WDR in seiner nächsten Sitzung über die Entscheidung, den Beitrag „Dunk den Herrn“ nicht auszustrahlen, diskutiert und eine deutliche Position zugunsten der Meinungs- und Kunstfreiheit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezieht.

Daniel Schwerd, Netz- und medienpolitischer Sprecher und

Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW

Wer sich das Video anschauen will, um sich selbst ein Bild zu machen, hat hier die Möglichkeit dazu:

#Achtung!! Piraten protestieren im Plenum gegen Panikminister Jäger

Protestaktion | Foto Tobias M. Eckrich
Foto: Tobias M. Eckrich, Lizenz: CC-BY-NC-SA

Nachdem das NRW-Innenministerium vor der Abstimmung zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat ein Papier mit Warnhinweisen veröffentlicht hat, haben die Piraten im Landtag NRW protestiert: Die Abgeordneten haben während der Plenarsitzung Plakate ausgerollt, die die Aufschrift „Achtung!!“ trugen.

Das interne Papier des Ministeriums sollte mit aufgebauschten Schreckensszenarien die Bundesratsmitglieder beeinflussen: In mehreren frei erfundenen Horrorszenarien schildert das Ministerium, was passieren könnte, wenn das Gesetz blockiert werden würde. Alle enthaltenen völlig überzogenen Beispiele von Terroristen, über Islamisten bis hin zur Kinderpornographie wurden jeweils mit dem Hinweis „Achtung!!“ eingeleitet.

„Wir fordern Innenminister Jäger auf, seine Beweggründe für diese gezielten Falschinformationen und völlig sinnfreien Beispiele näher zu erläutern. Laut Medienberichten soll er sich bereits für das interne Papier entschuldigt haben – Teile seien „unglücklich“ formuliert worden, heißt es. Um ihm die Möglichkeit zu geben, dies den NRW-Parlamentariern zu erklären, hatten wir eine Änderung der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung beantragt“, sagt Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar und traurig, dass die anderen Fraktionen den Antrag zur Änderung der Tagesordnung nicht angenommen haben. Wenn Tempolimit-Wahlkampf wichtiger ist, als die Auseinandersetzung mit einer Politik, die auf falscher Panikmache beruht, ist diesem Landtag als Kontrollinstrument der Landesregierung nicht mehr zu helfen.“

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion für Privatsphäre und Datenschutz, ergänzt: „Aus Protest haben wir mit unseren Mitteln auf die unsachgemäße Polemik von Herrn Jäger aufmerksam gemacht. Plakate mit der Aufschrift „Achtung!!“, zahlreiche Hinweise in den heutigen Reden, unzählige Tweets und Videobotschaften – unsere Aussagen erreichen schon die Bürger, auch ohne Debatte im Plenum! Ein polemischer Innenminister muss genauso gestoppt werden, wie die Neureglungen zur Bestandsdatenauskunft. Eine entsprechende Verfassungsklage von zahlreichen Piraten ist in Vorbereitung.“

(PM der Piratenfraktion)

Plenarrede zur „Causa Klausner“

Am Freitag, den 26. April 2013, sprach ich zu der aktuellen Unterrichtung der Landesregierung zu den sogenannten „Klausner-Verträgen“, ein Vorgang, der zum Himmel stinkt. Im Jahre 2007 schloss die damalige Landesregierung Verträge zu Lieferung von Holz, die schon damals als unerfüllbar eingeschätzt wurden – nun fällt dem Land ein dreistelliger Millionenbetrag als Schadenersatz auf die Füße. Aber seht selbst:

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

Der Fall Klausner – Verhalten der Landesregierung war „kriminell dämlich“
„Die Causa Klausner stinkt gewaltig“, bilanziert Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, die heutige Debatte im Landtag über die Rahmenverkaufsverträge des Landes NRW mit dem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb Klausner aus dem Jahr 2007.

Der damalige CDU-Landwirtschaftsminister Uhlenberg hatte der Klausner GmbH Holzlieferungen bis ins Jahr 2014 zugesagt, die das Land in der zugesicherten Größenordnung jedoch zu keinem Zeitpunkt erfüllen konnte. Der Gegenwert des Vertrags wird auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. „Dieser Vertrag war jedoch nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen hingegen leer aus“, erklärt Schwerd.

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Vertrag 2007 vom damaligen Leiter der Forstverwaltung im Umweltministerium ohne Ausschreibung vergeben worden. „Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt”, so Schwerd

Im Jahr 2009 versuchte die Landesregierung per mündlicher Kündigung aus dem Vertrag auszusteigen. Die Firma Klausner ließ inzwischen gerichtlich feststellen, dass keine gültige Kündigung vorlag. Schwerd: „Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt!“

Klausner hat inzwischen Schadenersatzklagen gegen das Land in Höhe von 120 Millionen Euro angestrengt und pocht auf die Einhaltung der Verträge. Schwerd fasst zusammen: „Der Vertrag ist unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden und zeugt in seiner Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz, die ihres Gleichen sucht – und das bei einem Gegenwert von rund einer halben Milliarde Euro! Das Zustandekommen dieses Vertrags war entweder kriminell, oder kriminell dämlich.“

Die Piratenfraktion forderte in der Debatte politische Konsequenzen und maximale Transparenz. Besonders die Rolle des ehemaligen Landwirtschaftsministers Uhlenberg muss geklärt werden. Die Abwicklung der Verträge darf nicht zu Lasten des Staatsforstes und der Umwelt gehen.

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

Im Jahr 2007 wurde ein Vertrag zwischen dem Land NRW und einem Holzverarbeitungsbetrieb geschlossen, der das Zeug hat, in die Geschichte einzugehen. Ein Vertrag, der unter dubiosen und intransparenten Umständen entstanden ist und dessen Ausgestaltung von einer fachlichen Inkompetenz zeugt, die ihres Gleichen sucht. Ein Vertrag, den das Land teuer bezahlen wird: Entschädigungsforderungen in Höhe von 120 Millionen Euro stehen im Raum. Und ich möchte gleich zu Beginn sehr deutlich sagen: Wie dieser Vertrag zustande gekommen ist – das kann ich mir als nur als entweder kriminell, oder kriminell dämlich erklären!

Zu Beginn des Jahres 2007 hatte der Orkan „Kyrill“ unvorstellbare Schäden im Baumbestand in NRW verursacht. Hunderttausende umgeknickte Bäume lagen herum und wollten einer Bestimmung zugeführt werden. Also schloss ein geschickter Umweltminister von der CDU einen Vertrag mit einem österreichischen Holzverarbeitungsbetrieb, um dieses „Kyrill-Holz“ zu verkaufen. So lautet die Geschichte, die uns die CDU hier verkaufen möchte.

Leider ist dies nicht einmal die halbe Wahrheit. Zwar schloss der damalige Umweltminister Uhlenberg von der CDU nach „Kyrill“ tatsächlich einen Vertrag mit dem Unternehmen Klausner – doch dieser hatte mit dem Orkan nur am Anfang etwas zu tun. Denn der Vertrag sieht vor, dass das Land bis 2014 jährlich 500.000 Festmeter Frischholz an das Unternehmen liefern muss. Die Betonung liegt auf „frisch“. In dem Vertrag geht es eben nicht um die Kyrill-Bestände! Der Wert dieses Deals: Eine gute halbe Milliarde Euro.

500.000 Festmeter – das ist ein halbes Empire State Building, angefüllt mit massivem Holz. Jedes Jahr. So viel Holz hat das Land der Firma Klausner per Vertrag zugesichert. Pro Jahr. Das Problem ist nur: So viel Holz kann das Land NRW aus dem Staatswald gar nicht liefern – wenn es richtig gut läuft, weniger als die Hälfte. Und das ist nicht erst seit heute bekannt, sondern war es auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Es wird jedoch noch seltsamer. Die behördliche Zuständigkeit für das Holzgeschäft war erst kurz vor Vertragsschluss vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf die Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft übertragen worden. Wer glaubt, dass ein Vertrag mit Lieferungszusagen vom Land im Wert von einer halben Milliarde Euro in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben werde, wird hier eines besseren belehrt!

Stattdessen, so konstatiert ein Gutachten von Prof. Dr. Andreas Schulte aus dem Jahr 2008, hat der Leiter der Landesforstverwaltung im Ministerium für Landwirtschaft den Vertrag „freihändig“ vergeben, also ohne erkennbaren Wettbewerb und ohne transparentes Vergabeverfahren. Nach allem was wir heute wissen, hat noch nicht einmal der damalige Landwirtschaftsminister Uhlenberg diesen Vertrag unterzeichnet.

Es ist mir unbegreiflich, wie der damalige Leiter der Landesforstverwaltung, unter noch nicht geklärten Umständen, diese schriftlichen Zusagen mit von ihm ausgewählten Firmen machen konnte. Wurde dieser Vertrag im expliziten Wissen des damaligen Ministers Uhlenberg geschlossen? Und warum hat er dann nicht selbst unterschrieben? Wir Piraten fordern hier politische Aufklärung!

Staatliches Handeln bedarf immer der Kontrolle der Öffentlichkeit und des Parlaments, das sieht man hier wieder besonders deutlich. Es ist ein Skandal, dass ein Beamter des Ministeriums einen Vertrag im Gegenwert von 500 Millionen Euro unterzeichnen kann, ohne dass es zu einem transparenten Vergabeverfahren kommt. Und darum ist die Forderung nach Transparenz nicht nur eine politische Mode, wie das Herr Schlemmer gestern formulierte, sondern unabdingbar für das Funktionieren der Demokratie und im Kampf gegen Inkompetenz und Korruption!

Die Geschichte dieses unsäglichen Vertrags ist jedoch noch nicht zu Ende. Der erste Fehler der damaligen schwarz-gelben Landesregierung war es, den Vertrag abzuschließen. Denn der war nicht nur unerfüllbar, sondern garantierte noch dazu einem einzelnen Unternehmen ohne Sitz in NRW das Monopol auf Staatsholz – ansässige Unternehmen gingen leer aus. Doch die Landesregierung machte einen weiteren kapitalen Fehler:

Im Jahr 2009 nahm die Firma Klausner kein Holz des Landes mehr an, weil der Holzpreis zwischenzeitlich so stark gefallen war, dass sich nicht einmal mehr das Sägen gelohnt hätte.

Dies wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, aus dem Vertrag auszusteigen. Und was tat die Landesregierung? Sie „kündigte“ den Vertrag. Aber – jetzt halten Sie sich fest – das tat sie, so berichtet man, nur mündlich. Jeder, der einen Telefonanschluss kündigen will, weiß, dass er besser ein Einschreiben schickt. Die Landesregierung wusste das offenbar nicht. Und die Firma Klausner? Die will nichts von einer Kündigung wissen – und das OLG Hamm hat Klausner Recht gegeben. Das Land ist weiterhin an die Verträge gebunden.

Das Verhalten der Landesregierung, eine mündliche Kündigung nicht schriftlich zu dokumentieren, ist dermaßen amateurhaft, dass es einem die Sprache verschlägt.
Diese doppelte Unfähigkeit – erst der katastrophale Vertragsinhalt, dann die vergeigte Kündigung – wirkt so unwahrscheinlich, dass ich mich frage, ob am Ende nicht vielleicht doch Absicht hinter der ganzen Sache steckte? Ich selbst kann mir das nur mit drei Begründungen erklären: 1) himmelschreiende, unfassbare Inkompetenz, 2) Korruption, oder 3) beides zugleich.

Ein erster Schritt zur Aufklärung würde darin bestehen, die Verträge mit der Klausner GmbH endlich offenzulegen. Bisher weigert sich der jetzige Umweltminister Remmel jedoch. Erstaunlich, dabei hatte er selbst im Jahr 2008, als er noch in der Opposition saß, die Offenlegung der Verträge gefordert! Herr Remmel, was ist da los? Warum sorgen Sie nicht für die Klarheit, die Sie selbst vor wenigen Jahren noch gefordert haben?

Eines wissen wir schon jetzt: Diese ganze „Causa Klausner“ stinkt gewaltig. Sie stinkt zum Himmel. Und sie ist noch lange nicht vorüber. Denn die eigentlichen Kosten kommen jetzt erst auf das Land zu: Die Firma Klausner fordert Schadenersatz und beharrt auf Erfüllung der Verträge. Das ist ihr gutes Recht. Aber das Land wird dies einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Wichtig ist, dass jetzt Konsequenzen folgen. Wir brauchen hier maximale Transparenz! Zugleich müssen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung oder zur Abwicklung des Vertrags ausgelotet werden. Und wir müssen Regeln finden, die verhindern, dass sich solche Vorfälle wiederholen – dazu müssen sie mit Sanktionen bedroht sein!

Vor allem aber muss für diesen Vertrag mit der Firma Klausner von politischer Seite Verantwortung übernommen werden – und zwar zuallererst von der CDU und ihrem ehemaligen Landwirtschaftsminister Uhlenberg!

Herzlichen Dank.

Plenarrede „IHK-Geschäftsführergehälter offenlegen“

Am Donnerstag, den 25. April 2013 wurde unser Antrag „Industrie- und Handelskammern in NRW: Geschäftsführergehälter offenlegen“ debattiert. Obgleich sich einige Grüne selbst auf ihren Webseiten schon für eine Veröffentlichungspflicht der Gehälter von IHK-Vorständen ausgesprochen haben, wurde unser Antrag mit den Stimmen der Grünen, sowie von SPD, FDP und CDU abgelehnt. Die Regierungsfraktionen nahmen stattdessen mit ihrer Mehrheit eine windelweiche Entschließung an.

Diese Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

IHK: Keine Transparenz im Mittelstand
Wir haben heute im Plenum gefordert, die Gehälter der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammern (IHK) offenzulegen. Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die IHK handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Und wer, wie die IHK, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Mittel herstellen. Mitglieder sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht. Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist daher nur konsequent und ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Dass sich die meisten NRW-Politiker gegen diesen Antrag ausgesprochen haben, zeigt nur wieder einmal deutlich, dass sie den Wunsch nach mehr Transparenz nicht ernst meinen. Dies zeigt auch deutlich der wachsweiche rot-grüne Entschließungsantrag, in dem beide Fraktionen auf einen ‚Dialogprozess‘ verweisen, der allerdings weit entfernt von einer Verpflichtung ist und ausschließlich auf ‚Good will‘ setzt. Die IHK haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher wäre jetzt Handeln notwendig.“

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

(Begrüßung)

In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Ausdruck der Selbstverwaltung der Wirtschaft und zählen zur mittelbaren Staatsverwaltung. Mitglieder der IHK’n sind die Unternehmen und Gewerbetreibenden dieses Landes. Laut Bundesgesetz haben die IHK´n die Aufgabe, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen.

Die IHK´n sind ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen Lebens in NRW. Im Bereich der Berufsausbildung etwa leisten sie seit Jahren gute Arbeit.

Die Mitgliedschaft in einer IHK ist aber nicht freiwillig. Wer ein Unternehmen oder ein Gewerbe betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied zu werden. Dann werden Mitgliedsbeiträge fällig. Man könnte es Zwangsbeiträge nennen.

Wenn die Unternehmen und Gewerbetreibenden gezwungen sind, Beiträge an die IHKs zu zahlen, dann haben sie auch ein Recht zu erfahren, was mit ihren Beiträgen geschieht. Und genau darum geht es in unserem Antrag.

Die IHK´n handeln in gesetzlichem Auftrag und nehmen teilweise hoheitliche Aufgaben war. Wer jedoch öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.

Und wer, wie die IHK´n, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Gelder herstellen. Oder, wie es die Kollegin Schneckenburger auf ihrer Homepage formuliert: „Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammern sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.“ Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist ein wichtiger Baustein zur erforderlichen Transparenz.

Diese Forderung ist weder neu noch ungewöhnlich: Die meisten Rundfunkanstalten und Krankenkassen veröffentlichen schon heute die individualisierten Gehälter ihrer Geschäftsführungen – und zwar freiwillig. Aber auch gesetzliche Maßnahmen gibt es: Durch das Transparenzgesetz von 2009 müssen in NRW Sparkassen, öffentlich-rechtliche Unternehmen und Landesbetriebe die Vergütungen für jedes Mitglied ihrer Geschäftsführungen und Vorstände veröffentlichen.

Nur die IHK´n sind von dem Gesetz nicht betroffen. Das finden nicht nur wir ungerecht. Ich zitiere aus einem Brief von Sylvia Löhrmann an den Bundesverband für freie Kammern vom 30.04.2010, der öffentlich einsehbar im Internet steht. Dort heißt es:

„Im Zuge des nordrhein-westfälischen Transparenzgesetzes hat der Landesgesetzgeber zum Beispiel für kommunale Unternehmen und Sparkassen eine Veröffentlichungspflicht bezüglich der Vorstandsgehälter normiert. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, warum die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Geschäftsführer nicht ebenfalls einer solchen Veröffentlichungsvorschrift unterliegen sollten.“

Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Da die IHK´n als mittelbare Landesbehörden fungieren, ist die Landesregierung hier in der Pflicht einzugreifen.

Die Fraktionen der SPD und Grünen haben einen wachsweichen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie auf einen Dialogprozess verweisen, in dem sie auf einen guten Ausgang hoffen. Es ist aber zu erwarten, dass dies zu nichts führt: Die IHK’n haben doch schon mehrfach bestätigt, kein Interesse an dieser Transparenz zu haben. Daher ist jetzt Handeln notwendig.

Welche inhaltlichen Argumente sprächen gegen die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK? Die IHK´n selber bemühen immer wieder vor allem ein Argument – ich zitiere Herrn Mittelstädt von der IHK NRW aus der WAZ vom 27.03.2012: „Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da es sich wie auch in der freien Wirtschaft um individuelle Einzelverträge handelt.“

Zu diesem Argument zwei Anmerkungen: Zunächst sind die IHK´n eben nicht Teil der freien Wirtschaft – im Gegenteil: Ihre Einnahmen kommen aus gesetzlichen Zwangsbeiträgen. Die Landesregierung selbst hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 823 vom 18.02.2013 so formuliert: „Die Kammern fallen nicht unter den Unternehmensbegriff, da es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften mit einem gesetzlichen Auftrag handelt.“

Zum anderen: Zwar kann es sein, dass die IHK´n die Verträge mit ihren Geschäftsführern unter einer Geheimhaltungsprämisse geschlossen haben. Nun – dann müssen die IHKs neue Verträge schließen, sobald es eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht gibt. Hierfür kann man angemessene Übergangsfristen definieren.

Lassen sie mich zum Schluss kommen:

Es spricht viel für die Offenlegung der Geschäftsführergehälter der IHK´n: Es ist erstens legitim zu fordern, dass die Verwendung öffentlicher Mittel transparent gemacht wird. Zweitens sind andere öffentliche Unternehmen bereits zur Offenlegung ihrer Geschäftsführergehälter verpflichtet. Es ist aus unserer Sicht nicht plausibel erklärbar, warum gerade die IHK‘n hier eine Ausnahme darstellen sollten.

Herzlichen Dank.

#Leistungsschutzrecht im Landtag: Die ganze Debatte

Wer noch irgendeine Hoffnung in den Parlamentarismus legt, wie ihn die „Altparteien“ betreiben, der möge sich bitte die Debatte zum Leistungsschutzrechtsgesetz ansehen. Da ging es um einen Antrag, sich gegen das Verhalten der Landesregierung zum Bundesrats-Abstimmung des Leistungsschutzrechts auszusprechen, den wir eingereicht haben, nachdem uns die Landesregierung mit unserem Grundantrag über den Tisch gezogen hatte. Ich habe dazu Klartext geredet – sogar von Seiten mancher Abgeordneten der Grünen und der SPD kam unter der Hand Zustimmung.

Dass CDU und FDP pro Leistungsschutzrecht sprechen war zu erwarten, offenbarten sie jedoch ihre Ahnungslosigkeit zum Thema. Die Verrenkungen, die die Sprecher von SPD und den Grünen machen mussten, eine Entscheidung zu verteidigen, die sie selbst nicht mittragen, sind definitiv sehenswert. Alexander Vogt von der SPD musste sichtlich selbst lachen angesichts der Absurdität seiner Argumente – Matthi Bolte war sein körperiches Unwohlsein wegen der Ablenkungsmanöver in seiner Rede anzusehen. Frau Ministerin Schwall-Düren las hölzern vom Blatt ab – sie fühlte sich offensichtlich ebenfalls nicht wohl in ihrer Haut.

Wenn Ihr die halbe Stunde Zeit erübrigen könnt, tut das, es ist sehenswert.

Interessant ist auch das Abstimmungsverhalten. SPD und Grüne haben Einzelabstimmung der Beschlusspunkte beantragt. So kam es, dass unser Antrag in Teilen angenommen wurde (in seiner Gänze dann aber wieder abgelehnt).

Die drei Beschlussaussagen lauteten:

– Der Landtag lehnt das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ab

wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen;

– Der Landtag kritisiert das Verhalten der Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrats am 22. März 2013, bei der sie ein handwerklich mangelhaftes und unnützes Gesetz, das schädlich für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist, entgegen der eigenen Überzeugungen durchgewunken hat. Die Landesregierung beschädigt mit ihrem Verhalten nicht nur ihre eigene politische Glaubwürdigkeit, sondern auch die Position der Abgeordneten des Landtags NRW

wurde abgelehnt, SPD, CDU, GRÜNE und FDP stimmten geschlossen dagegen;

– Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Zukunft Absichtserklärungen und tatsächliches Handeln miteinander in Einklang zu bringen, zu den eigenen Überzeugungen zu stehen und diese in politisches Handeln umzusetzen

wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN. Neben uns Piraten stimmten auch CDU und FDP für diesen Punkt. Man könnte sagen, die Regierungsfraktionen haben ihrer Regierung einen Freifahrtsschein ausgestellt, in Zukunft die eigenen Überzeugungen vernachlässigen zu können, sowie die eigenen Absichtserklärungen dann im Handeln zu missachten.

Der Gesamtantrag wurde dann allerdings wieder abgelehnt, mit den Stimmen aller Fraktionen ausser den Piraten.

Über Feedback freue ich mich immer!

Plenarrede zum Bundesratsbeschluss #Leistungsschutzrecht

Am Donnerstag, den 25. April 2013, redete ich zu der äußerst unglücklich gelaufenen Abstimmung zum Leistungsschutzrecht im Bundesrat.

Die Abstimmung ist durchwachsen verlaufen, die Regierungsfraktionen liessen unseren Antrag in drei Teilen abstimmen.

Folgende Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

Piraten-Antrag gegen Leitungsschutzrecht teilweise erfolgreich

Die Piratenfraktion hat sich im Plenum des Landtags NRW erneut gegen das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen und das Verhalten der NRW-Landesregierung scharf kritisiert. „Es ist traurig, dass unser erneuter Antrag überhaupt notwendig ist“, sagt Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion. „Ministerin Schwall-Düren hat im Kultur- und Medienausschuss erklärt, sie werde im Sinne des Piraten-Antrags alle Möglichkeiten im Bundesrat ausloten, um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu stoppen.“ In der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat ließ die NRW-Landesregierung das Gesetz jedoch einfach passieren.

„Die Ministerin sagt A und tut B. Für uns ist klar, dass es sich hierbei um ein Wahlkampfmanöver handelt: Offensichtlich hatte man in der rot-grünen Landesregierung Angst, sich im Bundestagswahlkampf mit den mächtigen Presseverlagen in NRW anzulegen“, vermutet Schwerd. „Die Ministerin hat die Parlamentarier im Ausschuss auf eine falsche Fährte geführt, um zu verhindern, dass der Landtag die Regierung mit einem klaren Auftrag in die Bundesratssitzung zum Leistungsschutzrecht schickt. Aber wir bleiben dabei: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage dient nicht der Vielfalt oder Qualität von journalistischen Angeboten, es schränkt die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet unzulässig ein. Wir lehnen das Gesetz weiterhin ab und setzen uns dafür ein, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wieder abzuschaffen.“

Das Plenum hat den Antrag der Piratenfraktion teilweise angenommen. Damit hat es beschlossen, dass der Landtag NRW das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ablehnt.

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Leistungsschützer und Leistungsbeschützte!

CDU und FDP haben am 1. März 2013 mit ihrer Mehrheit im Bundestag ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Dieses Leistungsschutzrecht ist handwerklich schlecht gemacht und schädlich für die Meinungsfreiheit.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir Piraten haben daher schon vor Wochen einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung auffordern, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Sie, Frau Dr. Schwall-Düren, sagten in unserer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 14. März wörtlich – ich zitiere –:

„Die Landesregierung lehnt das Leistungsschutzrecht so, wie es der Bundestag am 1. März beschlossen hat, ab. Mit dieser Ablehnung stehen wir an der Seite der uns tragenden Koalitionsfraktionen, aber auch an der Seite der Piraten.“

Und weiter:

„Das Gesetz, wie es im Bundesrat vorliegt, ist handwerklich mangelhaft. Es vernachlässigt die legitimen Interessen zu vieler Beteiligter und leistet keinen erkennbaren Beitrag zur publizistischen Vielfalt im Netz.“

Und dann sagten Sie noch:

„Die Landesregierung wird im Bundesrat mit den anderen Ländern alle Möglichkeiten ausloten, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.“

Ich glaube, Piraten, die Fraktion der SPD, die Fraktion der Grünen und die Landesregierung sind sich im Ausschuss für Kultur und Medien selten so einig gewesen wie bei der Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

(Beifall von den PIRATEN)

Sowohl der Kollege Alexander Vogt von der SPD als auch der Kollege Matthi Bolte von den Grünen werden sich erinnern, wie froh wir alle über die Haltung der Landesregierung waren. Herr Vogt begrüßte die eindeutige Positionierung der Landesregierung. Auch Herr Bolte war dankbar dafür, dass sich die Landesregierung im Bundesrat gegen dieses Gesetz stellen wollte. Hören Sie sich noch einmal den Audiomitschnitt der Ausschusssitzung an!

Wir Piraten haben offenbar einen Fehler gemacht. Wir glaubten, dass bei der Regierungspolitik hier im Land Sachorientierung und Vernunft Vorrang hätten. Doch offensichtlich gibt es hier im Landtag stattdessen nur eine Prämisse, die lautet: Wahlkampftaktik!

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn die Landesregierung ankündigt, alle Möglichkeiten zu ergreifen, das sinnlose Leistungsschutzrecht zu stoppen, dann erwarten wir, dass die Landesregierung tatsächlich alle Möglichkeiten ergreift, dieses sinnlose Leistungsschutzrecht zu stoppen.

(Beifall von den PIRATEN)

Nur aus diesem Grund waren wir damit einverstanden, vor der entscheidenden Bundesratssitzung auf ein Votum zu verzichten und stattdessen einer Sachverständigenanhörung zuzustimmen. Entsprechend perplex waren wir, als wir kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung die ersten Berichte hörten, dass die Landesregierung im Bundesrat nun doch nicht für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses stimmt. Genau diese Einberufung wäre aber das Mittel der Wahl gewesen, um tatsächlich alle Möglichkeiten für ein besseres Ergebnis im Bundesrat auszuloten.

(Beifall von den PIRATEN)

Stattdessen hat der Bundesrat, in dem Rot-Grün die Mehrheit hat, eine windelweiche Entschließung gefasst, in der die neue Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu erarbeiten. Da kann ich mir nur an den Kopf fassen: Welche neue Bundesregierung denn?

Frau Dr. Schwall-Düren, glauben Sie etwa, ein schlechtes Gesetz ist besser als gar kein Gesetz? Oder haben Sie kurzfristig von Ihrem Kanzlerkandidaten, dem Herrn Steinbrück, eine neue Marschrichtung vorgegeben bekommen? Könnte es sein, dass Sie sich gerade hier in NRW so kurz vor der Bundestagswahl nicht mit den großen Presseverlagen anlegen wollten?

Frau Ministerin, ich muss feststellen: Sie haben uns veräppelt! Sie haben den Ausschuss und uns Parlamentarier auf eine falsche Fährte geführt. Aber zu welchem Preis? – Sie haben im Bundesrat ein handwerklich mangelhaftes und schädliches Gesetz abgenickt, obwohl Sie wenige Tage vorher signalisierten, das Leistungsschutzrecht aufhalten zu wollen. Sie sind dafür verantwortlich, dass wir in Deutschland ein schlechtes und ungerechtes Gesetz mehr haben.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich fasse zusammen: Wir Piraten kritisieren das Verhalten der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrates scharf. Sie haben mit Ihrem Verhalten die Position dieses Parlamentes geschwächt und unser aller politische Glaubwürdigkeit beschädigt.

Nordrhein-Westfalen lehnt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Nur sind Sie als Landesregierung offenbar zu ängstlich, auch im Bundesrat so zu handeln. Sie sind politisch unglaubwürdig.

(Beifall von den PIRATEN)

Sie sollten sich überlegen, wieso draußen auf der Straße niemand mehr Politikern traut. Wegen solcher politischer Winkelspielchen, weil Sie heute A sagen und morgen B tun! Jedenfalls kann ich dieser Landesregierung nicht mehr glauben. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Vogt.

Redetext Demo Bestandsdatenauskunft 27.04. in Bottrop

bda2Bestandsdatenauskunft nennen sie es. Das klingt harmlos, fast lieblich. Das klingt nach der freundlichen Dame von der Auskunft, die Dir weiterhilft, wenn Du mal nicht weiterweißt. Bestandsdaten, das klingt nach harmlosen Informationen, die ohnehin öffentlich sind.

Das ist natürlich Absicht. Das soll verharmlosen, was es wirklich ist: Ein Frontalangriff auf unsere Privatsphäre, auf den Datenschutz und unsere Meinungsfreiheit. Es ist ein feuchter Traum von Sicherheitspolitikern und Terrorparanoikern. Ausgedacht in der Hölle der Überwachungsindustrie. Einen großen Schritt weiter zum transparenten Bürger, zum Schüffelstaat.

Eigentlich müsste es so heißen: Überwachungsschnittstelle.

Denn es ist eben keine Auskunft, sondern eine Schnittstelle, auf die diverse Behörden einfach so zugreifen können, ohne dass eine Kontrolle, eine Schranke vorgesehen ist. Es können Behörden wie Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz, Polizei und Zollfahndung ungehemmt Daten abfragen – ohne dass die Betroffenen davon erfahren,
ohne dass ein schwerer Verdacht vorliegen muss, meist ohne Richtervorbehalt und ohne dass ein Mensch davon etwas mitbekommt.

Es reicht schon eine Ordnungswidrigkeit als Begründung, ein geringster Verdacht – einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, und Du wirst durchleuchtet. Das macht jeden Bürger zum Generalverdächtigen, das stellt die Unschuldsvermutung auf den Kopf.

Eine automatisierte Schnittstelle wird zur Verfügung gestellt – zusammen mit den vielen anderen verknüpften Datenbanken ist die Analyse von Menschen demnächst auf Knopfdruck möglich.

Das INDECT-Projekt zur automatischen Überwachung von Menschen in der Öffentlichkeit bekommt hiermit eine neue Bedeutung. INDECT angeschlossen an die automatisierte Bestandsdatenauskunft führt zu einer ganz neuen Dimension von Überwachung, die sich George Orwell nicht schlimmer hätte ausdenken können. Wer sich in der Öffentlichkeit auffällig im Sinne der INDECT-Parameter bewegt, löst damit den Verdacht automatisch aus, der den Zugriff auf seine digitale Privatsphäre rechtfertigt – wiederrum vollautomatisch.

Und welche Daten da abgefragt werden dürfen hat es in sich. Neben den üblichen Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN Deines Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google.

Wer kommt auf die dämliche Idee, Passwörter herausgeben zu müssen? Passwörter müssen aus Sicherheitsgründen verschlüsselt gespeichert werden. Eine Herausgabe von Passwörtern erfordert aber die Speicherung im Klartext. Damit explodiert das Risiko bei Angriffen von aussen, dass Passwörter von Hackern gelesen werden können. Ein datenschutztechnischer Alptraum.

Auch Passwörter zu Cloud-Diensten können einfach abgefragt werden. Damit ist der Zugriff auf alle Dokumente möglich, die da gesichert sind, egal ob privat oder nicht.

Nutzer von IP-Adressen müssen ebenfalls herausgegeben werden. So ist es in Zukunft automatisch möglich, deine digitale Spur im Internet zu verfolgen und einen Zugriff im Web Dir zuzuordnen.
Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Eine digitale Privatsphäre gibt es dann nicht mehr.

Das gilt übrigens auch für Telefonnummern: Es kann vollautomatisch jeder identifiziert werden, der irgendwo anruft oder irgendeine Webseite aufruft. Das ist der Todesstoß der Meinungsfreiheit, wenn man sich nicht mehr informieren und äußern kann, ohne sofort automatisch identifiziert zu werden.

So kann dann die jeweilige Behörde dein gesamtes digitales Leben ausschnüffeln: deine Emails, deine Direktnachrichten bei Twitter und Facebook, deine in der Cloud gespeicherten Dokumente, deine SMS auf deinem Telefon, deine gesamte digitale Kommunikation. Und das Ganze ohne dass Du es merkst, ohne dass Du etwas Schlimmes angestellt haben musst.

Damit können Plattfüße und Schlapphüte ihre schmierigen Finger in deine Privatsphäre stecken, so tief in dein digitales Leben wie noch nie zuvor, und so einfach wie nie zuvor. Das ist ungeheuerlich.

Der Verfassungsschutz kann auf die Daten ohne Angabe eines Grundes zugreifen. Wie kann man nur auf die bescheuerte Idee kommen, dem Verfassungsschutz ebenfalls Zugriff zu geben – der Behörde, die in der NSU-Affäre so grandios versagt hat? Warum soll man den Leuten vertrauen, die mit ihrem V-Mann-Geld die rechte Szene finanziert haben? Warum vertraut man einer Behörde, die durch ihre Verstrickungen den Tod vieler Menschen nicht verhindert hat? Das ist absurd. Der Verfassungsschutz unterliegt überhaupt keiner effektiven Kontrolle. Dem Verfassungsschutz soll man nicht noch mehr Rechte geben – den Verfassungsschutz müsste man auflösen!

Und wo wir bei der Verfassung sind: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass Eingriffe in die Telekommunikation dieser Art auf Einzelfälle beschränkt sein sollen. Es muss eine konkrete Gefahr vorliegen. Und es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Darum kümmert der Gesetzgeber sich einen Dreck. Diese Schnittstelle wird massenhaft benutzt werden, bei kleinsten Anlässen und Verdachten. Verhältnismässigkeit? My ass!

Das sogenannte Bestandsdatenauskunftsgesetz wurde im Deutschen Bundestag am 21.03 beschlossen. Die Debatte fand wieder spät in der Nacht statt, nur eine halbe Stunde Zeit nahm man sich dafür, und wieder waren nur wenige Abgeordnete anwesend. Man erinnert sich, das katastrophale Meldegesetz wurde unter ähnlichen Umständen durchgewunken. So wenig Zeit, so wenig Aufmerksamkeit widmet der Bundestag unseren Grundrechten.

Sie opfern unsere Privatsphäre ihrem Sicherheitswahn. Dabei weiß jeder: Freiheit stirbt mit Sicherheit. Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft.

Wir appellieren an jeden redlichen Politiker: Verhindern sie dieses Gesetz! Widersprechen sie im Bundesrat! Stoppen sie den Ausverkauf unserer Grundrechte!

Wir fordern: Legen Sie diese Überwachungsschnittstelle schnell wieder ad acta. Weg mit der Bestandsdatenauskunft! Weg mit der automatisierten Überwachung! Für ein Recht auf Privatsphäre und Anonymität! Für Freiheit statt Angst!

Plenarrede „Änderung des Ladenöffnungsgesetzes“

Am Mittwoch, den 24.04.2013, Top 11., redete ich wieder zu den Ladenöffnungszeiten. Neben dem Gesetzentwurf der rotgrünen Regierung lag ein Änderungsantrag von uns, einer von SPD und Grünen, und ein Entschließungsantrag der FDP vor.

Den FDP-Entschließungsantrag konnten wir als Maximalforderung zustimmen. Unser Antrag sollte einen Kompromiss darstellen, der leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Änderungsantrag und Gesetzentwurf von SPD und Grünen lehnten wir ab, beides wurde aber natürlich mit der Regierungsmehrheit angenommen. In Zukunft können die Kommunen also nicht mehr so viele Sonn- und Feiertage zur Öffnung freigeben.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!

Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das bestehende Ladenöffnungsgesetz geändert werden soll. Hierzu haben sowohl SPD und Grüne als auch wir Piraten jeweils einen Änderungsantrag und die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt.

Bislang kann jede Kommune bzw. Stadt selbst entscheiden, an welchen Sonn- und Feiertagen Geschäfte grundsätzlich geöffnet haben dürfen. Sie darf auch regeln, dass der eine Stadtteil an diesem und der andere Stadtteil an jenem Sonn- oder Feiertag geöffnet haben soll. Jedes Geschäft darf sich von diesen freigegebenen Sonn- und Feiertagen vier Tage aussuchen, an denen es dann geöffnet hat.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zahl der möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal zwölf Tage sowie zusätzlich einen Adventssonntag begrenzt. Diese Änderung bedeutet eine Einschränkung für die Kommunen. Die Zahl von zwölf verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen plus einen Adventssonntag ist dabei völlig willkürlich gewählt. Wir Piraten lehnen solche willkürlichen staatlichen Einschränkungen grundsätzlich ab.

(Beifall von den PIRATEN)

Daher stimmen wir der FDP-Forderung im Grunde zu, keine neuen Einschränkungen bei den Sonntagsöffnungen vorzunehmen.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

In diesem Fall könnten wir aber damit leben, da sich für die meisten Kunden und Beschäftigten im Einzelhandel nichts ändern würde. Auch nach dem neuen Gesetz darf jedes Geschäft weiterhin an maximal vier Sonn- bzw. Feiertagen öffnen. Das eigentliche Problem lag woanders, nämlich bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im Advent. Der Advent gehört zu den umsatzstärksten Zeiten des Jahres. Beinahe jedes Geschäft möchte zumindest an einem Adventssonntag öffnen.

Der Gesetzentwurf, wie er ursprünglich vorlag, würde dazu führen, dass die Innenstädte einerseits sowie die entfernteren Stadtteile andererseits nur am selben Adventssonntag geöffnet hätten. Hierdurch würden die Geschäfte in den Stadtteilen unter Druck geraten, da sie in einer solchen Konkurrenzsituation aufgrund der großen Attraktivität der Innenstädte wohl das Nachsehen haben dürften.

Dies wurde auch in der Sachverständigenanhörung einhellig kritisiert. Wir Piraten haben uns dieser Auffassung angeschlossen.

Auch die anwesenden Fachpolitiker von SPD und Grünen sahen ein, dass eine Entzerrung sinnvoll wäre. Der Wirtschaftsminister verkündete daraufhin, dass der Gesetzentwurf so überarbeitet werden soll, dass zwei Adventssonntage pro Kommune möglich sind.

Die Regierungsfraktionen machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Die mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossene Ausschussempfehlung lautet, keine Änderung am Gesetzentwurf vorzunehmen.

Der Wirtschaftsminister steht mit heruntergelassenen Hosen da, die Opposition reibt sich die Hände. Offensichtlich hat man das in den Regierungsfraktionen erst mitbekommen, als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Ein Notkompromiss musste her. Den haben wir jetzt vorliegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Der vorliegende Änderungsantrag von Rot-Grün hat das Ziel, die eigene Empfehlung, keine Änderung vorzunehmen, doch wieder zu ändern, dass eine Änderung möglich ist. Dies ist aus unserer Sicht nur ein fauler Kompromiss: Der Änderungsantrag von Rot-Grün sieht jetzt insgesamt nur noch elf verkaufsoffene Sonntage pro Kommune vor, und zwar inklusive der Adventssonntage. Diese Reduzierung geht über den ursprünglichen Gesetzentwurf sogar hinaus. Für uns Piraten geht das deutlich zu weit.

(Beifall von den PIRATEN)

Größere Städte mit vielen Stadtteilen werden massive Probleme haben, die Sonntagsöffnungen in einem sinnvollen Maße zu entzerren. Wir Piraten haben uns daher entschieden, einen eigenen Änderungsantrag vorzulegen, der den unserer Überzeugung nach besseren Kompromiss darstellt, das 12+2-Modell. Jede Kommune soll zwölf normale Sonn- und Feiertage für den Verkauf freigeben dürfen sowie zusätzlich zwei Adventssonntage. Jedes einzelne Geschäft soll auch weiterhin nur an einem der beiden Adventssonntage öffnen dürfen, um Verschlechterungen für die Beschäftigten zu vermeiden.

Welche Stadtteile an welchem der beiden Adventssonntage öffnen, bleibt der Kommune überlassen. Das wäre gut für die Kommunen, die die Frage der Sonntagsöffnungen besser an ihre jeweiligen Erfordernisse anpassen können, das wäre gut für die Geschäfte, die bessere Umsätze machen können, und auch gut für die Kunden, die mehr Zeit zum Einkaufen haben.

Den Änderungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir hingegen ebenso ab wie den ursprünglichen Gesetzentwurf. Dem FDP-Entschließungsantrag werden wir als Maximalforderung zustimmen. Unseren Antrag lege ich Ihnen als Kompromiss ans Herz. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Duin das Wort.