14 Identitäten des Anis Amri und keine Strafanzeige deswegen?

Anis Amri, der islamistische Attentäter, der für den Tod von zwölf Menschen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt verantwortlich ist, reiste zuvor monatelang mit insgesamt 14 Identitäten und entsprechenden gefälschten Identitätsdokumenten durch Deutschland, die den nordrhein-westfälischen Behörden bekannt waren. Gleichwohl behauptete Innenminister Jäger in der Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag, es habe keine ausreichende Grundlage gegeben, Amri als Gefährder in Haft zu nehmen.

Wer sich falsche Ausweise verschafft, macht sich strafbar, ihm drohen mehrere Jahre Haft.

Anis Amri war als Gefährder bekannt, strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten, hatte bereits eine mehrjährige Freiheitsstrafe abgesessen, vor ihm wurde durch den tunesischen Geheimdienst gewarnt, er hatte Sozialhilfebetrug begangen, mit Betäubungsmitteln gehandelt, suchte Kontakte zu Islamisten, googelte Bombenbauanleitungen und war mehrfach Gegenstand geheimdienstlicher Beratungen gewesen.

Obgleich der Kreis Wesel, in dem Amri gemeldet war und Sozialhilfebetrug beging, es vorschlug, wurde durch Innenminister Jäger keine Abschiebungsanordnung beantragt. Nach der wäre es möglich gewesen, Amri bis zu 18 Monate in Abschiebehaft zu nehmen.

Es stellt sich die Frage, ob konsequente Ermittlungen wenigstens in dieser offenkundigen Straftat der Urkundenfälschung auf Basis bestehender Gesetze Amri womöglich hätten stoppen können.

Es wurde auch spekuliert, ob ein Amt für Verfassungsschutz seine schützende Hand über Amri gehalten haben könnte, weil er als potentieller V-Mann angesehen wurde oder sogar geführt wurde.

Ich habe daher die Landesregierung heute folgendes gefragt (Drucksache 16/13983):

  1. Welchen nordrhein-westfälischen Stellen waren die gefälschten Identitätsdokumente und/oder die falschen Identitäten des Anis Amri bekannt?
  2. Warum wurde wegen der falschen Identitäten und/oder der gefälschten Identitätsdokumente keine Strafanzeige gegen Anis Amri erstattet bzw. konkret diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet? Gehen Sie auch darauf ein, inwieweit ein Verfassungsschutzamt daran beteiligt war, Amri vor Strafverfolgung zu bewahren.
  3. Bestehen eine oder mehrere Rechtsverpflichtungen, ab Kenntnis einer solchen Fälschung Anzeige zu erstatten bzw. Ermittlungen einzuleiten? Geben Sie an, auf welchen Rechtsvorschriften sie jeweils beruhen.
  4. Welche Strafe hätte Anis Amri zu erwarten gehabt?
  5. Wäre Anis Amri – wegen dieser Straftat, ggf. in Verbindung mit dem Sozialhilfebetrug und/oder dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – in Untersuchungshaft zu nehmen gewesen? Gehen Sie auf das Risiko der Fluchtgefahr bzw. der zu erwartenden Abschiebung ein.

24304 Leser.

Ein Gedanke zu „14 Identitäten des Anis Amri und keine Strafanzeige deswegen?

  • 17. Januar 2017 um 01:25 Uhr
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    Jäger?
    Ist das nicht der Minister, der in den letzten Jahren sich als „Kenner der rechtsradikalen Ostland-Szene“ postulierte, um von seinem eigenen Riesenpack an Naziterroristen und Salafisten abzulenken, der diesen ganzen Scheiss, der in NRW und speziell in Kölln so penetrant das Klima versaut, gern immer den Sachsen, Brandenburgern und Mecklenburgern andichten wollte, obwohl amtlich eine derartige Nummer höchstens für Sachsen-Anhalt zutraf?
    Oder ob er dabei nur Sachsen und Sachsen-Anhalt verwechselt hat?
    Wie auch immer, ich hab ihn mir genau angeschaut (per TV) – direkt ins Gesicht, als er auch in diesem Falle alles auf andere Länder schob und nix Vernünftiges herausbrachte zur Frage, ob der Attentäter vom Weihnachtsmarkt Berlin evtl. „(s)ein“ V-Mann war oder vorgesehen war als solcher, und seither weiss ich, wo der Hund begraben liegt, wo zu suchen ist, um Er- und Aufklärung zu finden:
    14 Identitäten, und alle bekannt, zig Straftaten, und alle bekannt, und immer wieder wird der Gefährder regelrecht wieder unter die Menschen geschickt (!!) – wozu?
    Bei fast jeder kleinen Dummheit, die hier ein Mensch anstellt, findet man sofort – wenn „Bedarf“ – einen Festnahmegrund, und bei dieser bekannten Sachlage nix?
    Ich teile voll die Ansicht des Ströbele aus dem heutigen TV!
    Fakt ist: Wenn den Gefährder jemand amtlich hätte einbuchten können, dann wäre es das Innenministerium von NRW gewesen, und das, lieber Daniel Schwerd, schaut dem Herrn Jäger aus dem Gesicht, das weiss auch er, wenn man genau hinsieht, und noch mehr, wenn man nun inzwischen selber die Fakten kennt, die Herrn Jäger (und seiner Crew!) seinerzeit zur Verfügung standen.
    Aber Vorsicht:
    Eine neue Netz-Taskforce legt nun fest, was fake-News sind, und Meinungen anhand von Offensichtlichkeiten können fix mal mit diesem Vorwurf beschmutzt werden, daher: Alles nur meine eindeutige persönliche und freie Meinung!
    Bin gespannt, was du noch fragst und ob du Antwort erhältst.

    In einigen Monaten können wir ja (wieder) mal prüfen, wo es hinging, bzw. wo es wie herkam, dieses Dilemma, das 12 Menschen das Leben und vielen anderen die Gesundheit kostete, dieses seltsame „Experiment“, nun, aber das kennst du ja schon …

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